„Kipp-Prozess“: Rechtsstreit beigelegt
Volksbank Balingen macht einen Rückzieher
Balingen/Rosenfeld, 13.10.2010
Wie uns Eberhard Kipp mitteilte, hat die Volksbank Balingen kurz vor dem zweitinstanzlichen Verhandlungstermin beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart die von ihr eingelegte Berufung sowie die ursprünglich von ihr erhobene Drittwiderklage gegen den geprellten Anleger zurückgenommen. „Damit hat die Bank ein weiteres eindeutiges Urteil zugunsten des Anlegers in letzter Sekunde vermieden“, sagt Kipp.
Wie berichtet, hatte das Landgericht Hechingen in erster Instanz den geschädigten Volksbank-Kunden Recht gegeben und Schadenersatz zugesprochen. Dagegen hatte die Volksbank Balingen Berufung eingelegt, die sie nun zurück genommen hat und damit einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zuvor gekommen ist. „Damit wird das Hechinger Urteil rechtskräftig“, erklärt der Schweinfurter Rechtsanwalt Dr. Michael Schulze, der die Geschädigten vertritt, „die Bank muss dem Anleger den entstandenen Schaden ersetzen, wobei die Steuervorteile des Anlegers vom Anlagebetrag abgezogen werden“.
Seit 2008 dauerte die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Volksbank und den Kipps. Vor der Klage hatte das Anlegerehepaar aus Rosenfeld rund zwei Jahre lang versucht, eine gütliche Einigung mit der Bank zu erzielen, was nicht gelang. Hintergrund der Klage: Anfang der 1990er-Jahre hatte die damalige Volksbank Rosenfeld ihren Kunden geschlossene Immobilienfonds, so genannte „DG Fonds“, als Kapitalanlage zur Altersvorsorge empfohlen. Jahre später stellte sich heraus, dass die Fonds nahezu wertlos waren und die Fondsgesellschaften kurz vor der Pleite standen.
„Die außergerichtliche Einigung wäre für die Volksbank wesentlich billiger gewesen“, sagt Eberhard Kipp. „Selbst nach dem Urteil des Hechinger Landgerichts hat sich der Volksbank-Vorstand entschlossen, weitere unnötige Kosten zu produzieren, in dem Berufung eingelegt wurde. Die Erleuchtung des Bankvorstandes ist spät, aber immerhin überhaupt gekommen“, sagt der Rosenfelder.
