„Kipp-Prozess“: Rechtsstreit beigelegt

Volksbank Balingen macht einen Rückzieher

Balingen/Rosenfeld, 13.10.2010

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Der Rechtsstreit zwischen der Volksbank Balingen und ihren Mitgliedern Birgit und Eberhard Kipp aus Rosenfeld ist beigelegt.

Wie uns Eberhard Kipp mitteilte, hat die Volksbank Balingen kurz vor dem zweitinstanzlichen Verhandlungstermin beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart die von ihr eingelegte Berufung sowie die ursprünglich von ihr erhobene Drittwiderklage gegen den geprellten Anleger zurückgenommen. „Damit hat die Bank ein weiteres eindeutiges Urteil zugunsten des Anlegers in letzter Sekunde vermieden“, sagt Kipp.

Wie berichtet, hatte das Landgericht Hechingen in erster Instanz den geschädigten Volksbank-Kunden Recht gegeben und Schadenersatz zugesprochen. Dagegen hatte die Volksbank Balingen Berufung eingelegt, die sie nun zurück genommen hat und damit einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zuvor gekommen ist. „Damit wird das Hechinger Urteil rechtskräftig“, erklärt der Schweinfurter Rechtsanwalt Dr. Michael Schulze, der die Geschädigten vertritt, „die Bank muss dem Anleger den entstandenen Schaden ersetzen, wobei die Steuervorteile des Anlegers vom Anlagebetrag abgezogen werden“.

Seit 2008 dauerte die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Volksbank und den Kipps. Vor der Klage hatte das Anlegerehepaar aus Rosenfeld rund zwei Jahre lang versucht, eine gütliche Einigung mit der Bank zu erzielen, was nicht gelang. Hintergrund der Klage: Anfang der 1990er-Jahre hatte die damalige Volksbank Rosenfeld ihren Kunden geschlossene Immobilienfonds, so genannte „DG Fonds“, als Kapitalanlage zur Altersvorsorge empfohlen. Jahre später stellte sich heraus, dass die Fonds nahezu wertlos waren und die Fondsgesellschaften kurz vor der Pleite standen.

„Die außergerichtliche Einigung wäre für die Volksbank wesentlich billiger gewesen“, sagt Eberhard Kipp. „Selbst nach dem Urteil des Hechinger Landgerichts hat sich der Volksbank-Vorstand entschlossen, weitere unnötige Kosten zu produzieren, in dem Berufung eingelegt wurde. Die Erleuchtung des Bankvorstandes ist spät, aber immerhin überhaupt gekommen“, sagt der Rosenfelder.

Eine peinliche Schlappe

... für Bank!
Jakob Schuster am 14.10.2010 18:05:01

Späte Einsicht

Die Volksbänker haben spät, aber wenigstens überhaupt noch eingesehen, dass man seine Geschäfte nicht auf Abzocke aufbauen kann. Hoffentlich kommen die anderen Volksbanken im Lande (z.B. auch die Volksbank Montabaur) auch noch zu dieser Einsicht und geben den Sparern das zur Altersvorsorge eingesetzte Geld ohne langwierige Prozesse zurück. Wenn nicht, wird ihnen dieser Raubzug (20.000 Geschädigte) in Zukunft Kopf und Kragen kosten.
Volksbankgeschädigter am 14.10.2010 09:47:20

Eine sensationelle Geldanlage

Soweit sind wir also: Ein erfolgreicher Anleger hat bei der Volksbank also immerhin die Chance, nach 16 Jahren sein eigesetztes Kapital (ohne Zinsen) zurück zu bekommen - wenn er bereit ist, einen jahrelangen Rechtsstreit in Kauf zu nehmen.

Wirklich toll, was die Bank zu bieten hat!

Die Frage ist nur, was einen "antreiben" soll, sein Geld zu einem "Wegfreimacher" zu bringen.
Walter Wagner am 13.10.2010 14:12:16

"Wir nehmen merh als Geld ...

... und Grinsen."

Oderwie war der alte Voba-Slogan?

Otto Wernz am 13.10.2010 15:29:52
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