Landrat Pauli kritisiert Land
Gefängnisentscheidung: Planer müssen Alternativstandorte ernsthaft prüfen
Zollernalbkreis, 01.10.2010
Der CDU-Landtagsabgeordnete kritisiert hingegen scharf die bisherige Standortsuche seitens des Landes, die sich ausschließlich auf die Gemarkung Rottweil konzentriert habe „und mit völlig überzogenen Größenverhältnissen unterwegs war.“ Nicht nur der einstimmige Protest der unmittelbaren Anlieger und Nachbargemeinden werde ignoriert, insbesondere der brutale Flächenverbrauch passe nicht in die politische Zielvorgabe des Landes Baden-Württemberg, ressourcenschonend mit Grünflächen im Land umzugehen, teilt der Kreischef in einer Stellungnahme mit.
Pauli sieht erhebliche rechtliche Bedenken bezüglich dieses Vorgehens und ermahnt die zuständigen Beamten im Finanzministerium, ihre „Scheuklappen“ abzulegen und den Blick auszuweiten auf bereits vorhandene Gewerbegebiete, Gewerbebrachen, vorbelastete Flächen und die zu erwartende Nachnutzung von militärischem Gelände, das angesichts der Bundeswehrreform in der Raumschaft frei werden dürfte. Bei einer zusätzlichen Flächenversiegelung im Bitzwäldle würden die Bürger im Zollernalbkreises zu Recht die Gefahr von einer Verschärfung der Hochwassersituation, insbesondere der benachbarten Gemeinde Zimmern u. d. Burg, sehen. Pauli: „Die Unwetter im Sommer haben uns die dramatischen Auswirkungen vor Augen geführt und zwingen uns, noch energischer auf diese Gefahrensituation hinzuweisen“. Dass dies den Rottweiler Stadtrat nicht berühre, sei im Sinne einer guten
Nachbarschaft nicht nachzuvollziehen. Pauli stellt klar, dass angesichts der deutlich niedrigeren Haftzahlentwicklung in Baden-Württemberg, aber auch aus haushaltstechnischen Gründen sowie unter Berücksichtigung des Landesbodenschutzgesetzes die verantwortlichen Planer seitens des Landes in den nächsten Wochen und Monaten Alternativstandorte in der Raumschaft um Rottweil herum ernsthafter prüfen müssen.
Die derzeitige Flächeninanspruchnahme von 15 Hektar sei weder bedarfsgerecht noch ökologisch sinnvoll und die bisherige Vorgehensweise verstoße klar gegen das Landesbodenschutz- und Altlastengesetzes von Baden-Württemberg.
