Bitzwäldle ist einzig machbarer Standort

Landesregierung sieht keine Alternativen

Schömberg / Rottweil, 07.09.2010 von Daniel Seeburger

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Die Landesregierung bleibt dabei: das Bitzwäldle sei der einzige realisierbare Standtort für ein Großgefängnis. Diese Antwort erhielt Hans-Martin Haller (SPD) bei einer Kleinen Anfrage im Landtag.

Die Bemühungen der Bürgerinitiative, den geplanten Bau eines Großgefängnisses im Bitzwäldle zwischen Zepfenhan und Schömberg zu verhindern, laufen weiter. Die Meinung der Landesregierung zum Standort aber bleibt klar. Auf eine Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Hans-Martin Haller aus Albstadt und Fritz Buschle an die Landesregierung war die Antwort, die Finanzminister Willi Stächele gab, eindeutig: „Für die Landesregierung verbleibt das 'Bitzwäldle' daher auch nach nochmaliger gründlicher Prüfung des geschilderten Sachverhalts und der in der Diskussion befindlichen Argumente der einzige aus heutiger Sicht realisierbare Standort für den geplanten Neubau“.

Die beiden Abgeordneten beriefen sich in ihrer Anfrage auf einen Artikel im ZOLLERN-ALB-KURIER. Ende Juni hatte sich Ministerpräsident Stefan Mappus bei einem Besuch in Albstadt mit Vertretern der Bürgerinitiative unterhalten und dort zugesichert, „der Geschichte noch einmal nachzugehen“. Zudem sei es „in diesem speziellen Falle“ wohl „nicht völlig optimal gelaufen“, zitieren die Fragesteller den Ministerpräsidenten, da man versäumt habe, „was in solchen Situationen wichtig sei, nämlich immer einen Konsens mit den Betroffenen zu erzielen“.

Die erneute gründliche Prüfung des Standorts hat nun offensichtlich stattgefunden – etwas Neues hat sie allem Anschein nach aber nicht erbracht.

Auf die weitere Frage, inwiefern neue Erkenntnisse aus der Kostenentwicklung in die Überprüfungen mit einbezogen worden seien, erklärte die Landesregierung, dass eine Entscheidung darüber, „in welcher Form der Neubau realisiert bzw. der künftige Betrieb der Anstalt organisiert wird“, derzeit nicht anstehe. In die Entscheidung würden zu gegebener Zeit „selbstverständlich alle aktuellen Erkenntnisse mit einbezogen“.

Vergleiche der Erschließungskosten im Bitzwäldle mit den Kosten im Falle einer Nutzung ehemaliger militärischer Liegenschaften sind nach Ansicht der Landesregierung nicht möglich, „da im Raum Rottweil geeignete militärische Brachflächen nicht zur Verfügung stehen“.

Wann eine endgültige Entscheidung des Rottweiler Gemeinderats über den Standort des geplanten Großgefängnisses getroffen wird, ist noch nicht bekannt. Sicher aber ist, dass die Gemeinderäte in einer Sitzung nach der Sommerpause über den Standort des umstrittenen Gefängnisneubaus entscheiden werden.

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