Zu viel Stütze kassiert

Arbeitsloser verschweigt Nebentätigkeit seiner Lebenspartnerin

Balingen, 31.08.2010 von Rosalinde Conzelmann

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Diese Erkenntnis bringt einem Kraftfahrer eine zweimonatige Bewährungsstrafe wegen Betrugs ein. Er hatte unrechtmäßig zu viel Arbeitslosengeld bezogen.

Die Arbeitsagentur (Arge) hat den 57-Jährigen wegen Betrugs angezeigt. Im vergangenen Jahr hatte der damals Arbeitslose aus einer Balinger Teilgemeinde bei zwei Besuchen auf dem Amt die Nebenbeschäftigung seiner Lebenspartnerin verschwiegen und so insgesamt 1636 Euro zu viel Unterstützung erhalten. Die Staatsanwältin sprach von einer „Überbezahlung“, die rechtlich ganz eindeutig als Betrug zu werten sei.

Der Angeklagte, der seit ein paar Monaten wieder in seinem früheren Beruf als Kraftfahrer arbeitet, räumte das Vergehen ein. „Ich wusste nicht, dass ich es angeben musste“, lautete seine Erklärung für sein Verhalten. Die Richterin zeigte wenig Verständnis und erwiderte kopfschüttelnd: „Das soll ich jetzt glauben?“

Der Angeklagte und seine Lebenspartnerin haben bereits damit begonnen, die unrechtmäßig erhaltenen Leistungen in Raten zurückzubezahlen. Denn er wolle keinesfalls das laufende Verfahren seiner Privatinsolvenz, das nächstes Jahr im Sommer abgeschlossen wird, gefährden, führte der Angeklagte aus.

Die Staatsanwältin hielt aufgrund des ordentlichen Vorstrafenregisters des gelernten Malers eine „kurze Freiheitsstrafe“ und eine Geldbuße in Höhe von 600 Euro für angemessen. Aufgrund der günstigen sozialen Prognose plädierte sie jedoch dafür, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Das Urteil fiel dann auch milde aus, der Angeklagte blieb zudem von einer Geldbuße verschont, muss aber den Schaden wiedergutmachen. „Ich gehe davon aus, dass nichts mehr passiert“, erklärte die Richterin und gab dem Mann noch folgenden Rat mit auf den Weg: „Sollten sie irgendwann nochmals mit der Arge zu tun haben, lesen sie alles genau durch, bevor sie Angaben machen.“

 

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