In der Amtsstube ausgeflippt

Familienvater muss ins Gefängnis: „Die Vorstrafenlatte ist sehr, sehr lang“

Balingen, 31.08.2010 von Rosalinde Conzelmann

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„Ich lief gegen Mauern“, begründete ein Familienvater seine verbalen Ausraster in den Büros der Agentur für Arbeit. Das Gericht ahndete die Beschimpfungen und Drohungen mit einer Gefängnisstrafe.

Als „Affen und blöde Arschlöcher“ habe der 35-Jährige die Arge-Mitarbeiter zweimal beschimpft. Zudem sei bei einem weiteren Besuch die Drohung gefallen, „am Schluss zählt man zusammen“, lautete der Vorwurf der Staatsanwältin bei der gestrigen Verhandlung vor dem Balinger Amtsgericht. „Ja ich bin ausgeflippt“, räumte der gelernte Fliesenleger aus einer Kreisgemeinde die Vorwürfe ein. Allerdings habe es dafür auch gute Gründe gegeben, denn die Behörde habe ihm die Auszahlung von Leistungen verweigert, die ihm und seiner Familie zugestanden hätten. Er habe sich zu Unrecht behandelt gefühlt: „Ich wusste mir nicht mehr zu helfen und fühlte mich in meiner Not allein gelassen.“ Erst als er einen Anwalt eingeschaltet habe, seien die Leistungen ausbezahlt worden – „plötzlich hatte ich keinen Ärger mehr.“

Eine Tatsache, auf die auch der Anwalt des 35-Jährigen abhob: „Der Grund fürs Ausflippen war ja nicht unberechtigt.“ Der Jurist wies zudem auf die schwierige psychische Situation seines Mandanten hin, der an schweren Depressionen leide, eine Alkohol- und Suchttherapie gemeistert habe und sich derzeit einer Familientherapie unterziehe. Die kleine Familie sei verschuldet, bei der Ehefrau laufe ein Privatinsolvenzverfahren und der Handwerker, der sich vor zwei Jahren selbstständig gemacht hat, suche verzweifelt Arbeit.

Das Gericht und die Staatsanwältin waren sich einig, dass auch – „wegen ihrer sehr, sehr langen Vorstrafenlatte“, so die Richterin – eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Frage kommen kann. Zumal der Angeklagte auch jetzt unter Bewährung stehe und sich trotzdem derart aggressiv aufgeführt habe, betonte die Anklägerin.

Der Appell des Rechtsanwaltes, seinem Mandanten eine letzte Chance zu geben – „Vorstrafen hin, Vorstrafen her“ – fand kein Gehör. Der Angeklagte wurde zu vier Monaten und zwei Wochen Gefängnis verurteilt.

„Sie hatten keinen Grund so auszuflippen“, meinte die Richterin in der Urteilsbegründung. Die Arge-Mitarbeiter müssten sich schon genug anhören und Fehler „macht schließlich jeder mal“. Ihre Prognose für den weiteren Lebensweg des Angeklagten fiel negativ aus: „Die Hoffnung, dass sich irgendwas verbessert, ist nicht da.“ Schließlich habe ihn auch die Bewährung nicht davon angehalten, weitere Straftaten zu begehen.

Hoffnungslos?

Der Mann hat eine Sucht- und Alkoholtherapie gemeistert, unterzieht sich einer Familientherapie und bemüht sich um selbstständige Arbeit.
Wie kann da jemand großkotzig behaupten: „Die Hoffnung, dass sich irgendwas verbessert, ist nicht da.“ und damit vielleicht diese ganzen Anstrengungen kaputt machen?
Hat unsere Justiz nur Verständnis für Sexualstraftäter?
Rechtlos am 31.08.2010 11:12:09

Unverhältnismäßig

Wenn der Sachverhalt hier vollständig dargestellt wurde, dann ist das Strafmaß völlig übertrieben, insbesondere wenn die verzweifelte Lage des Mannes berücksichtig wird und dass er auch noch recht hatte. Es ist wohl in D schlimmer im Affekt eine Behörde zu beschimpfen, als mutwillig einen Passanten zusammenzuschlagen oder Nachbarskinder zu mißbrauchen. Traurig und nicht gerade fördernd für das Vertrauen in diesen Staat.
Arge-lich am 31.08.2010 11:01:46

Antwort auf Unverhältnismäßig

Selber lange Zeit auf einer Behörde tätig, kann ich nur beipflichten dass diese Verwaltungsangestellten und Beamten immer im Revht sind.
Das meinen sie und so behandeln sie auch die Kundschaft-überheblich.
Auf einer Behörde bekommt man fast nur Recht wenn man "schleimen " kann.
Die auf Behörden angestellten meinen immer noch sie seine etwas besseres.
Meine Tochter arbeitet selber bei der Agentur für Arbeit und es gibt dort viele schwarze Schafe, trotzdem sollte ein guter Mitarbeiter abwägen was menschlich ist und nicht immer pauschal.
Heute gibt es jedoch nur noch Quantität-statt Qualität.
anonym am 03.12.2010 12:55:15
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