Landrat nimmt Bedenken ernst: „Wir prüfen sehr genau“
Biogasanlage in Bittelbronn: Auf der Baustelle wird nach wie vor gearbeitet – Gestern endete Auflegungsfrist
Haigerloch, 31.08.2010
Auf dem sogenannten Bauernfeld bei Bittelbronn wird nach wie vor gearbeitet. Die Bioenergie-Genossenschaft trifft mit Genehmigung des Landratsamtes die Vorbereitungen für den Bau einer Biogasanlage. Mit den vorbereitenden Arbeiten wurde bereits am 16. August begonnen, obwohl das Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Der vorzeitige Baubeginn wird von der Bürgeraktion „Contra Klärschlammtrocknung in Bittelbronn“ scharf kritisiert (wir berichteten). Einen sofortigen Baustopp konnten die Gegner des Projekts bislang weder über das Landratsamt noch über das Verwaltungsgericht Sigmaringen erwirken. Die Antwort des Gerichts auf den Eilantrag der Bürgeraktion steht allerdings noch aus.
Inzwischen hat sich aber Landrat und Landtagsabgeordneter Günther-Martin Pauli (MdL) in einem Schreiben direkt an Roland Trojan und Albert Fechter als Vertreter der Bürgeraktion gewandt. „Wir bitten um Verständnis, dass wir keinen Baustopp verfügen werden“, unterstreicht Pauli. Und weiter: „Selbstverständlich nehmen wir ihre Bedenken ernst, bitten aber zwischen der Biogasanlage und einer möglichen Zusatznutzung zur Klärschlammtrocknung zu unterschieden“. Diese Komponenten scheinen in der Öffentlichkeit „etwas durcheinander geraten zu sein“, so der Landrat. Die Klärschlammtrocknung sei „bislang gar nicht beantragt worden“. Hierfür wären ein weiterer Antrag und ein eigenständiges Genehmigungsverfahren notwendig. Außerdem stellt Pauli fest: „Die vorgesehene und beantragte Biogasanlage ist eine Anlage wie schon einige im Landkreis stehen. Bei all diesen Verfahren ist es noch nie zu solchen Problemen wie im Fall Bittelbronn gekommen“.
Dennoch werde das Landratsamt „selbstverständlich sehr genau prüfen“, bevor der Weiterbau der Anlage genehmigt wird.
Die Bürgeraktion „Contra Klärschlammtrocknung“ fordert hingegen einen „völligen Neubeginn“. Das Verfahren sei von „formalen Fehlern“ durchzogen.
