Leserbrief

Zur Leinenpflicht für Hunde

Kein schöner Sonntagsspaziergang

31.08.2010

Es sollte ein schöner Sonntagsspaziergang mit meinem Hund werden. Plötzlich ein Fahrradfahrer hinter mir. Ich nehme meinen Hund und stelle ihn auf einer wild wachsenden Wiese ab, um den Fahrradfahrer vorbeizulassen. Doch der denkt nicht dran, sondern weist mich auf meine Leinenpflicht hin. Ich ignoriere seinen Aufstand und gehe weiter. Es gibt viele Bedürfnisse meines Hundes, denen ich gerade nachgehe. Es dauert nicht lang, da nähert sich ein Auto der Polizei und hält mich an. Aufgrund der Beschwerde des Fahrradfahrers muss ich nun Rechenschaft über das Freilaufen meines Hundes abgeben. Es gilt die Leinenpflicht, heißt es.

Ich nehme Rücksicht in der Innenstadt, in Parkanlagen und meide hohe Futterwiesen der Bauern. Ich trage täglich eine Stunde den warmen Hundekot in einer Tüte beim Spaziergang, wohlgleich zu wissen, dass der Reiter mit seinem Pferd vor mir nicht absteigen wird, um den Pferdehaufen wegzuräumen. Ich kann jedoch nicht verstehen, warum es auf freien, wild bewachsenen Flächen zu einer Verletzung des Tierschutzgesetzes kommen muss, indem mein Hund an der Leine laufen soll. Ich zahle Hundesteuer und weiß nicht einmal was mit dieser geschieht. Für Hunde und deren Besitzer wird die Steuer jedenfalls nicht angewendet. Doch vielleicht sind sie, die meine Wut nicht verstehen können, froh über eine neue Straße oder feiern die Neueröffnung eines Gebäudes ganz in ihrer Nähe. Denken sie doch mal an uns Hundebesitzer, die solche Projekte mit der Hundesteuer vielleicht finanzieren.

Heike Heinrich
Tieringer Straße 39, Balingen