Zwei der Falschgeldhändler müssen hinter Gitter

Nur einer kommt mit einer Bewährungsstrafe davon – Große finanzielle Schwierigkeiten waren der Antrieb

Hechingen, 17.08.2010

Der Gewinn hätte wahrscheinlich nicht einmal die Spesen gedeckt: Wegen Geldfälschung verurteilte das Landgericht Hechingen zwei Männer zu Haftstrafen. Für einen dritten gab es Bewährung.

Sie alle brauchten verzweifelt Geld, viel Geld, Falschgeldhandel schien ihnen als die letzte Einnahmequelle. Doch schon beim ersten Versuch gerieten sie an einen verdeckten Ermittler. Das geplante Geschäft führte drei Männer im Februar 2010 direkt in Haft (wir berichteten).

Gestern fällte das Landgericht Hechingen das Urteil: Wegen gewerbs- und bandenmäßiger Geldfälschung müssen zwei der Angeklagten jeweils zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter, der dritte bekam ein Jahr und neun Monate - eine Strafe, die zur Bewährung ausgesprochen wurde.

Die Idee zur Tat war den drei Männern, zwei Italiener und einem Deutschen, wohl im Herbst 2009 gekommen. Alle drei steckten in großen finanziellen Schwierigkeiten.

Der Handel mit Falschgeld sollte eine sichere Einnahmequelle bieten. Einer kontaktierte einen möglichen Käufer, einer besorgte das Falschgeld aus Italien - alles gut gemachte Hunderter, für den Laien von echten kaum zu unterscheiden. Große Summen standen im Raum. Eine Million Euro Falschgeld wollten die drei Männer auf den Markt bringen, es sollte sich ja schließlich für sie rechnen. Von der Kaufsumme für das Falschgeld, rund 30 Prozent des Nennwertes, wollten sie gut 15 Prozent Gewinn durch drei teilen.

Doch soweit kam es gar nicht. Zwar fand sich in der Tat ein potenzieller Käufer - doch der war prompt ein verdeckter Ermittler. 700 000 Euro Falschgeld sollten den Besitzer wechseln. Der V-Mann wollte aus verständlichen Gründen nicht im voraus zahlen. Jetzt wiederum hatten die drei Männer das Problem, das erforderliche Bargeld aufzutreiben, um die Geldfälscher bezahlen zu können. Mühsam kamen ein paar Tausender zusammen. 44 300 Euro Falschgeld konnte damit finanziert werden. Es sollte eine erste Rate sein, die an den vermeintlichen Käufer ging. Bei der Geldübergabe bei einer Gaststätte in Hechingen schnappten die Handschellen zu.

Zwei der Angeklagten sitzen seitdem in Untersuchungshaft, der dritte durfte nach gut zwei Monaten erst einmal wieder nach Hause. Mit dem gestrigen Urteil bleiben die beiden auch in Haft. Der Richter sah „jetzt erst recht Fluchtgefahr“. Der dritte Angeklagte muss sich einem Bewährungszeitraum von drei Jahren stellen.

Allen Angeklagten hielt der Vorsitzende Richter unter anderem zugute, dass sie geständig waren, wenn auch zwei nur ihre Anwälte für sie hatten sprechen lassen. Die Männer zeigten Reue, waren auch vorher nicht auffällig geworden, alle drei sind sozial integriert. Doch so sehr die Familien auch hinter ihnen stehen mögen, soweit, dass kleine Kinder bei der Urteilserklärung im Raum sein sollten, wollte der Richter dann doch nicht gehen. Er schickte die Kleinen raus.

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