Lange Haft für Betrug
Täter zu fünf Jahre und neun Monate verurteilt
Zollernalbkreis/Ulm, 11.08.2010
Das Landgericht Ulm blieb mit seinem Urteil unter der Höchststrafe von sechseinhalb Jahren, die dem 45-jährigen gelernten Kfz-Mechaniker in einer Verfahrensabsprache für sein Geständnis zugesichert worden war. Der Verurteilte hatte zugegeben, über das Internet auf die Namen von ahnungslosen Dritten 85 Konten eröffnet zu haben. Mit 528 falschen Überweisungen zweigte er Geld von Vereinskonten im ganzen Bundesgebiet ab. Insgesamt rund 350 000 Euro. Die Überweisungen landeten auf den „Geisterkonten“, von denen er 200 000 Euro abhob.
Hinter den Taten stehe nicht nur der professionelle Umgang mit dem Internet, auch die Bank habe es dem Betrüger leicht gemacht, kritisierte der Vorsitzende Richter. Dort habe es „nahezu keine Kontrolle“ bei der Kontoeröffnung gegeben. Die Bank beglich letztlich den finanziellen Schaden, den die Vereine erlitten hatten.
Strafmildernd berücksichtigte der Richter die Epilepsie-Erkrankung des Angeklagten, durch die er nach eigenen Angaben seine Arbeit verloren hatte. Der Mann hatte im Schlusswort die Taten bedauert und die Geschädigten um Verzeihung gebeten: Als Tatgrund hatte er angegeben, nach der ersten Haft den Boden unter den Füßen verloren zu haben.
