„Mühlengeist“ vermutlich in Brand gesteckt
Versicherungsunternehmen setzt 5000 Euro Belohnung auf die Ermittlung des Täters aus
Balingen, 07.08.2010 von Klaus Irion
Der Brand war am frühen Montagmorgen gegen vier Uhr von einer Autofahrerin bemerkt worden. Die Feuerwehren Balingen, Frommern und Endingen sowie die Führungsgruppe waren mit über 80 Feuerwehrleuten schnell vor Ort. Durch ihren Einsatz konnte verhindert werden, dass die Flammen auf einen benachbarten Pferdestall und das nebenan befindliche Naturfreundehaus übergriffen. Der „Mühlengeist selbst wurde fast völlig zerstört (der ZAK berichtete).
Am Tag nach dem Brand hatten Kriminaltechniker der Polizeidirektion Balingen und ein Brandsachverständiger das Gebäude erstmals unter die Lupe genommen. Am vergangenen Donnerstag dann wurde – in Absprache mit der zuständigen Versicherung – begonnen, Teile des Gebäudes abzutragen, damit die Brandspezialisten bei ihrer Arbeit nicht gefährdet werden. Am Ende des Tages war der Brandherd im Bereich der Registrierkassen lokalisiert. Gestern dann kam von der Polizei die Nachricht, dass wohl ein oder mehrere Brandstifter am Werk waren.
Ob der oder die mutmaßlichen Täter in den „Mühlengeist“ eingebrochen ist/sind oder sich möglicherweise hat/haben „einschließen lassen“ (Balingens Polizeisprecher Lambert Maute), ist noch ungewiss. Auch lägen noch keine Hinweise vor, dass dieser Brand in Zusammenhang mit bereits erwiesenen Brandstiftungen im Geislinger Schloss beziehungsweise bei der nahe beim „Mühlengeist“ gelegenen Fischerhütte steht. „Das waren andere Arten von Bränden“, so Maute.
Seine Kollegen von der Kriminalpolizei bitten derweil die Bevölkerung um Mithilfe. Wer in der Nacht von vergangenem Sonntag auf Montag im Bereich des Mühlengeistes auffällige Wahrnehmungen gemacht hat oder wem im dortigen Bereich Personen oder Fahrzeuge nach Schließung der Gaststätte gegen 23.30 Uhr aufgefallen sind, sollte sich unter (0 74 33/26 40) mit der Kripo in Verbindung setzen.
Für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen, hat der „Mühlengeist“-Versicherer eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro ausgelobt. Die Belohnung sei für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Pflicht die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder die Verfolgung von Straftaten gehöre. Die Zuerkennung erfolge unter Ausschluss des Rechtsweges.
