Parkplätze für jedermann
Park- and Ride-Regelung in der Theodor-Groz-Straße wird aufgehoben
Albstadt-Ebingen, 24.07.2010 von Dagmar Stuhrmann
Der Gemeinderat hat am Donnerstag die entsprechende Rechtverordnung aus dem Jahr 2000, geändert 2001, die die 86 Parkplätze zu P+R-Parkplätzen gemacht hatte, aufgehoben. Das wird unter anderem den HGV freuen, der sich bekanntlich mehr zentrumsnahe Parkmöglichkeiten in der Stadt wünscht.
Wie sich gezeigt hat, ist der Bedarf an P+R-Plätzen beim Bahnhof bei weitem nicht so hoch wie man dies möglicherweise anfangs erwartet hatte. Dagegen besteht in diesem Bereich in unmittelbarer Nähe des Berufsschulzentrums ein immens hoher Bedarf an zeitlich nicht eingeschränkten Parkmöglichkeiten. Der einst installierte Parkscheinautomat war defekt und wurde entfernt. Nach dem Wunsch der Verwaltung sollen nun die 43 Parkplätze, die sich unmittelbar östlich von der Unterführung befinden, künftig von Montag bis Freitag mit Parkscheibe, Höchstparkdauer 90 Minuten, bewirtschaftet werden. Auf diesen Plätzen können aber auch weiterhin ÖPNV-Benutzer mit Parkkarte der Bahn parken.
Die andere Hälfte der Parkplätze, d.h. die 43 Parkplätze, die sich in Richtung Osten an die bewirtschafteten anschließen, können künftig zeitlich unbeschränkt genutzt werden und bieten so unter anderem den Schülern des Berufsschulzentrums während der Schulzeit eine legale Abstellmöglichkeit für ihre Autos.
Für die Stadt war der Bau der Parkplätze ein Schnäppchen: 1992 gab es dafür einem GVFG-Zuschuss in Höhe von 85 Prozent der Gesamtkosten. Voraussetzung war, dass diese P+R-Parkplätze ausschließlich den ÖPNV-Benutzern zur Verfügung stehen mussten. Als dann jedoch die Nachfrage nur gering war, wurde in Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium erreicht, dass diese Parkplätze neben den ÖPNV-Benutzern mit Parkkarte der Bahn auch vom „allgemeinen Parkverkehr“ mit einem Tagesparkschein oder zum Kurzzeitparken genutzt werden durften. 1994 wurde ein Parkscheinautomat aufgestellt. Die Zehn-Jahres-Frist ist abgelaufen. Eine Neuregelung innerhalb von zehn Jahren hätte zur Folge gehabt, dass man die Zuschussmittel hätte zurückzahlen müssen.
