„Abgemagert, elend und krank“
Nero hätte dringend Hilfe gebraucht – Halter steht wegen Tiermisshandlung vor Gericht
Balingen, 16.07.2010 von Rosalinde Conzelmann
Das Leiden des achtjähriges Hundes wird öffentlich, als er im Mai 2009 von seinem Zuhause wegläuft und völlig abgemagert, auf wackeligen Beinen und fast erblindet aufgefunden und zum Tierarzt gebracht wird. Die Staatsanwältin wirft dem Hundehalter in der gestrigen Verhandlung vor dem Amtsgericht vor, dass er dem an Diabetes leidenden Hund ab Januar 2009 nicht behandelt und ihm ab März 2009 kein Insulin mehr gegeben habe.
Der Angeklagte, der mit seiner Familie in einer Kreisgemeinde lebt und selbstständig ist, schildert seine Sicht der Dinge: Er habe Nero vor etwa acht Jahren für einen seinen Sohn gekauft. „Er war ein Familienmitglied“, betont er. Nero sei von Anfang an anfällig für Krankheiten gewesen – „wir waren oft beim Tierarzt.“ Im Januar 2009 habe er extrem abgebaut und als der Tierarzt keinen Rat wusste, habe er Nero in eine Tierklinik gebracht. Dort wurde festgestellt, dass der Retriever Diabetes hat und regelmäßig mit Insulin behandelt werden muss.
„Wenn wir ihm Insulin gespritzt haben, hat er sich übergeben, außerdem hat er kaum noch gefressen, also haben wir die Spritzen weggelassen, damit er wieder frisst“, erzählt der 55-Jährige, der schließlich bekennt, „dass wir mit der Behandlung überfordert waren“. Zumal er in dieser Zeit eine schwere berufliche Krise durchgemacht habe: „Ich kämpfte ums Überleben.“ Heute gehe es beruflich wieder aufwärts.
Die Vorsitzende Richterin zeigt kein Verständnis für diese besondere Lebenssituation: „Nero war in einem jämmerlichen Zustand, er war fast blind und musste operiert werden.“ Es gehe nicht an, ein Tier so leiden zu lassen: „Sie hätten zum Tierarzt gehen oder anderweitig Hilfe holen müssen.“ Dass es Nero heute wieder gut geht, belegten weitere Bilder: Der Retriever wiegt heute wieder 31 Kilogramm – „ein ganz Goldiger“, schwärmt die Richterin – als er aufgefunden wurde, waren es 18 Kilo. „Elend, abgemagert, krank“, so beschreibt die Richterin den damaligen Zustand des Hundes, der heute bei einem Tierarzt ein neues Zuhause gefunden hat .
Immer wieder beteuert der Angeklagte, dass „wir wirklich versucht haben, ihn zu pflegen , aber wir waren überfordert“. Er versichert, dass „ich ganz bestimmt gehandelt hätte, wenn er nicht abgehauen wäre“. Die Vorwürfe des Gerichtes lassen ihn nicht kalt, zerknirscht bekennt er: „Sie haben Recht, ich hätte Hilfe holen müssen, das war mein Fehler.“
Die Staatsanwältin ist der Meinung, „dass eine Geldstrafe ausreicht“. Der Angeklagte habe seinen Fehler eingesehen, sein falsches Verhalten sei auf Unfähigkeit zurückzuführen. Als Strafmaß fordert sie 60 Tagessätze à 50 Euro. Zudem plädiert sie für ein Hundehalterverbot.
Die Ausführungen des Anwaltes bringen eine Prozesswende: Er führt umfassend aus, dass sich sein Mandant ja jahrelang gut um Nero gekümmert habe. Der Tatvorwurf der quälerischen Tiermisshandlung gelte nur für die letzten Wochen, bevor der Hund ausgebüchst sei – „das ist keine lang anhaltende Quälerei“. Deshalb müsse das Vergehen als Ordnungswidrigkeit eingestuft und lediglich mit einer Geldbuße geahndet werden. Er verwahrt sich auch gegen das Tierhalteverbot, zumal in der Familie seit 14 Jahre eine Katze lebe, der es gut gehe.
Eine Sichtweise, die die Richterin nicht ungeprüft akzeptieren kann. Aus diesem Grund sollen die beiden Zeugen, die sie aufgrund der unumstrittenen Sachlage heim geschickt hat, nun doch gehört werden. „Ich bin kein Fachmann und kann nicht entscheiden, wie lange das Leiden gedauert hat“, betont die Vorsitzende. Der neue Verhandlungstermin ist nächsten Monat.
