Der „Einbrecher“ weilt zur Tatzeit im Kosovo
Staatsanwaltschaft rudert zurück – Einmal Freispruch, einmal mildes Urteil für Brüderpaar
Balingen/Hechingen, 15.07.2010 von Rosalinde Conzelmann
Für den Vorsitzenden Richter Wührl, die Staatsanwälte Siegel und Dr. Müller sowie die Schöffen ist es gestern nicht nur ein heißer Tag im Sitzungssaal 181 des Hechinger Amtsgerichtes, es ist vor allem ein anstrengender Tag. Die Gerichtsordnung wird gelockert: Wührl verzichtet auf Robenpflicht, lässt „kurze Ärmel“ zu.
Der Prozessverlauf nach dem verspäteten Auftakt mit kurzer interner Besprechung aller Prozessbeteiligten hinter verschlossener Tür ist schleppend, schon bei der Befragung des ersten Angeklagten ergibt sich ein anderes Bild als von der Staatsanwaltschaft geschildert. Diese wirft dem Brüderpaar in der Anklageschrift gemeinschaftlichen Diebstahl und Hehlerei vor. Der Ältere, der als Filialleiter in der Balinger Niederlassung eines bundesweit agierenden Unternehmens arbeitete, soll in der Nacht vom 19. auf den 20. September 2008 mit einem nachgemachten Schlüssel mit seinem Bruder und einem weiteren Täter bei seinem Arbeitgeber eingebrochen sein und das gesamte Firmeninventar im Wert von annähernd 30 000 Euro mitgenommen und weiterverkauft haben. Aus der Kasse und dem Wandtresor wurden insgesamt 1160 Euro entwendet. Das Diebesgut, Gerätschaften, Maschinen und Werkzeug aus dem Kfz-Bereich, seien mit einem Laster abtransportiert und in die Autowerkstatt seines jüngeren Bruders gebracht worden. Auch hier wird eine Beteiligung weiterer noch unbekannter Täter nicht ausgeschlossen.
Der ehemalige Filialleiter hat eine andere Version parat: Stockend erzählt er seine tragische Geschichte, denn er ist nach einem Betriebsunfall behindert und hat Schwierigkeiten sich flüssig zu artikulieren. Seine Vernehmung gestaltet sich als sehr schwierig, zumal auch sein jüngerer Bruder immer wieder die Geduld verliert und dazwischen redet. „Sie bringen ihn durcheinander, ich bin für ihn wie sein Vater“, herrscht er die Staatsanwältin an, die ihn mehrfach zur Räson aufruft. Auch Richter Wührl wird energisch: „Sie dürfen nicht für ihn reden“.
Im Zuge der Befragung ergibt sich folgendes Bild: Der Angeklagte hat eineinhalb Jahre bis Juli 2008 in der Balinger Niederlassung gearbeitet und dann die Stelle gewechselt. Auch nach seinem Weggang pflegt er weiter gute Kontakte zu einem ehemaligen Arbeitskollegen, der ihn auch an der neuen Stelle besucht. Nach dem Betriebsunfall im Oktober 2008 übernimmt er am 1. April 2009 die Autowerkstatt seines jüngeren Bruders in Freudenstadt, weil dieser die Meisterschule besucht. Nun taucht sein ehemaliger Arbeitskollege wieder auf und kündigt an, „ihm etwas Gutes zu tun“. Wenige Tage später fährt er nach einem kurzen Anruf mit einem Laster vor und bietet ihm das Diebesgut zum Verkauf an. Für 5000 Euro gehen die Teile über den Tisch. Ein paar Tage später steht die Polizei vor der Tür und nimmt die Werkstatt auseinander.
Bei der Befragung des zweiten Angeklagten stellt sich heraus, dass er während der Tatzeit im Kosovo weilte. Die Einträge in seinem Pass bestätigen dies. „Ich bin komplett unschuldig“, sagt er völlig aufgeregt. Er habe seinen Bruder vor dieser Freundschaft gewarnt: „Ich war immer dagegen, aber er hat ja nicht auf mich gehört“. Er liebe seine Bruder, dessen Verhalten aber habe ihn nun in diese unmögliche Situation gebracht – „das sind nicht unsere Methoden, ich arbeite hart und viel, um mein Geld zu verdienen“.
Nach diesen emotionalen Auftritten endet der Prozess mit einem Paukenschlag in Form einer Nachtragsanklage. „Und das passiert nicht oft“, räumt die Staatsanwältin ein. Der Filialleiter wird wegen Hehlerei zu einer neunmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Vorwurf des Diebstahls wird fallen gelassen. Sein jüngerer Bruder geht als freier Mann aus dem Gerichtssaal.
Der beschuldigte Arbeitskollege wartet vor der Tür und sollte eigentlich als Zeuge vernommen werden. Er wird heim geschickt – ob er bald auf der Anklagebank sitzen wird, bleibt an diesem heißen Prozesstag offen.
