Junge Leute wollen Provision und landen vor Gericht
Telefonbranche: Aus Scham vor fehlenden Kunden 350 Verträge gefälscht – Richterin verfügt Bewährungsstrafen
Hechingen, 01.07.2010
Weit über eine Stunde dauerte es, bis Staatsanwältin Susanne Teschner vor dem Hechinger Amtsgericht die Anklage verlesen hatte. Darin warf sie vier Frauen und einem Mann aus der Region Balingen vor, sie hätten im Frühjahr 2006 über 350 Verträge gefälscht. Im Auftrag einer Agentur sollten sie Kunden für einen Billig-Telefontarif werben. Doch die Adressen, die sie an ihre Auftraggeber lieferten, stimmten nicht, die Kundennamen aus Hechingen, Friedrichshafen, Ulm oder Balingen waren teilweise erfunden, die Telefonnummern verdreht. Mutmaßlicher Grund: Die fünf jungen Leute wollten die Provision kassieren, die es für jeden einzelnen Abschluss gab. Angestiftet wurden sie dabei von ihrem Gebietsleiter – davon jedenfalls ging die Staatsanwältin aus.
Was bei alledem mehr als seltsam erschien: Die Werber bekamen vertragsgemäß pro Abschluss zunächst immer nur die halbe Provision. Und diese durften sie nur dann behalten, wenn das Geschäft später wirklich zustande kam. In den angeklagten Fällen kam das Geschäft natürlich deshalb nicht zustande, weil es die Kunden gar nicht gab oder die „Kunden“ nachträglich ablehnten. Aus demselben Grund entstand letztlich auch niemandem ein finanzieller Schaden. Wenn aber gar nichts dabei herausspringt, außer einem Gerichtsverfahren – warum macht man so etwas überhaupt? Das fragte sich am Dienstag nicht nur die Vorsitzende Richterin Irene Schilling.
Die Erklärung kam nach und nach, teils unter Tränen ans Licht. Man war, hieß es, in Teams unterwegs und diese standen unter gegenseitigem Leistungsdruck. Übereinstimmend sagten die fünf ehemaligen Kundenfänger aus, sie hätten mit ihren Erfolgen gegenüber den anderen Gruppen geprotzt, sich aber umgekehrt geschämt, wenn sie keine Abschlüsse melden konnten, weil sie dann ihrerseits von den anderen verlacht wurden. Also habe man Adressen aus dem Telefonbuch genommen und zusammengewürfelt, in dem Glauben, weil eh nichts zustande käme, würde auch „kein Schaden“ entstehen.
Der Gebietsleiter, der auf Abschlüsse drängte. War er der böse Mann? Zwei Angeklagte hatten das bei der Polizei ausgesagt. Am Dienstag knickten sie aber unter dem Druck der Fragen ein. Wieder Tränen. Nein, es sei nicht so gewesen, gestanden sie. Sie hätten das nur erzählt, um die Geschichte plausibler aussehen zu lassen.
Der Gebietsleiter verließ den Gerichtssaal mit einem Freispruch erster Klasse. Die beiden Angeklagten, die ihn bezichtigt hatten, erhielten wegen Betruges und Urkundenfälschung Bewährungsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten sowie einem Jahr und drei Monaten. Von den drei mitangeklagten jüngeren Frauen, die nach Jugendstrafrecht abgeurteilt wurden, erhielten zwei eine Bewährungsstrafe von sechs und die dritte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten.
Das Ganze hätte böser geendet, wenn die fünf ehemaligen Werber heute nicht in soliden Verhältnissen leben würden. Auf die beiden Höchstbestraften kommt ein Nachspiel zu. Ihnen stellte Staatsanwältin Teschner ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung in Aussicht. Zudem müssen sie die Kosten des eigenen Verfahrens bezahlen und die Auslagen übernehmen, die der Gebietsleiter durch die Falschaussage hatte.
