Wenn der Täter mit Rosen vor der Tür steht
Stalking bringt die Opfer an ihre körperlichen und seelischen Grenzen – Seit 2007 fast 150 Fälle im Kreis
Zollernalbkreis, 17.05.2010 von Rosalinde Conzelmann
Erst vor drei Jahren wurde der Paragraf 238 ins Strafgesetzbuch aufgenommen und seither hat sich auch für die Polizei im Kreis einiges geändert. Denn der „Stalking-Paragraf“ ermöglicht den Beamten gezielteres Arbeiten, wenn der Tatbestand feststeht – „früher, als es den Paragrafen 238 noch nicht gab, kamen eben nur andere Tatbestände, wie Bedrohung, Beleidigung, Körperverletzung, oder auch Nötigung oder ähnliches im Rahmen der Anzeigenbearbeitung zur Anwendung, die jedoch natürlich nicht die eigentliche Tat exakt erfassen konnten“, sagt Michael Rapp, der für Prävention zuständige Polizeibeamte auf der Balinger Polizeidirektion. Es gibt jedoch auch eine Kehrseite: „Wir brauchen für die schwierige und gleichzeitig auch sensible Ermittlungsarbeit erfahrene und geschulte Beamte“, betont Polizeisprecher Peter Mehler.
Deshalb hat die Polizeiführung 2007 Herbert Wild für diese Polizeiarbeit, die viel Fingerspitzengefühl und Lebenserfahrung erfordert, ausgewählt. Wild ist Ansprechpartner für die Stalkingfälle, die in der Zuständigkeit des Polizeireviers Balingen liegen. Im gesamten Kreis wurden 2007 insgesamt 62 Stalkingfällen registriert, 2008 ermittelte die Polizei in 41 Fällen, eine Zahl, die auch 2009 registriert wurde.
„Stalking“ kennzeichnet sich vor allem durch den Begriff „Beharrlichkeit“. Den Opfern wird über eine lange Zeit beharrlich nachgestellt. Mit schwer wiegenden Folgen: „Die Lebensgestaltung wird massiv beeinträchtigt, die Opfer leiden seelisch und körperlich unter der Nachstellung.“
Wild hat bei seiner bisherigen Arbeit vor allem mit Frauen als Opfer zu tun gehabt, die Täter sind vor allem männlich. „In wenigen Fällen haben wir auch Stalkerinnen“, sagt er. Die würden dann besonders systematisch vorgehen. Die Methoden ähneln sich: Es beginnt oft mit Telefonterror, kann sich aber dann auf E-Mails und Briefe ausweiten. „Besonders schlimm ist es, wenn der Täter mit roten Rosen vor der Tür steht“, sagt Wild. Eines der Hauptmerkmale von Stalking ist der Psychoterror, den der Täter auf sein Opfer ausübt. In der bisherigen Statistik des Kreises gibt es bislang „glücklicherweise keine körperlichen Übergriffe“, so Wild – „doch die Opfer haben oftmals Todesangst.“ Wenn es der Polizei gelingt, die Identität zu ermitteln, „gehen wir auf den Stalker zu“, sagt Wild. Eine Methode, „die manchmal hilft, oft aber auch das Gegenteil bewirkt.“ Das bedeutet dann, dass der Stalker seinen Druck erhöht und seinem Opfer noch heftiger nachstellt. In vielen Fällen sind die Opfer bereits in ärztlicher Behandlung, weil sie „nicht mehr schlafen können oder an Angstzuständen leiden“, berichtet Rapp. Sein Kollege Wild nimmt vielfach die Rolle eines Therapeuten ein, verweist jedoch auch auf weitere Hilfsangebote wie den „Weißen Ring“.
Die Polizei hat auch die Erfahrung gemacht, „dass die Opfer viel zu spät kommen“, so Rapp. Vielfach dauere der Psychoterror schon Jahre an, „die Opfer sind krank und am Boden zerstört.“ Um ihnen helfen zu können, ist es unerlässlich, „dass sie unsere Ratschläge exakt einhalten, betont Rapp. Und das heißt, der oder die Verfolgte muss Tagebuch führen über die Nachstellungen, jedes Vorkommnis, das mit dem Stalker in Verbindung steht, in den Kalender eintragen, keinerlei Kontakt zu dem „Nachsteller“ aufnehmen, sorgfältig mit den eigenen persönlichen Daten umgehen und das Umfeld informieren. „Das ist oft ein schwerer Gang für die Betroffenen“, weiß Wild. Denn nicht immer sind die Reaktionen der Familie, der Freunde, der Arbeitskollegen und des Chefs ermutigend oder mitfühlend. Im Gegenteil, „es gibt auch Fälle, in denen den Opfern eine gewisse Mitschuld an den Vorkommnissen gegeben wird.“ Trotzdem ist der Polizeihauptkommissar davon überzeugt, dass „das Umfeld eingeweiht werden muss, damit der Täter gestoppt werden kann.“
Stalker sind Menschen, die auch nach der Trennung Macht über andere, meist ehemalige Liebes- oder Ehepartner, ausüben wollen. „Dieses Verhalten ist außergewöhnlich“, sagt Wild, aber nicht jeder Stalker sei deshalb krank.
Kommt es zur Anklage, liegt das Strafmaß zwischen einer Geldstrafe und Gefängnis bis zu zehn Jahren. „Es kommt darauf an, ob es bei einer Bedrohung bleibt, ob es körperliche Übergriffe gibt oder ob sogar ein Mensch zu Tode kommt“, so Mehler.
