Bankmitglieder „so oder so die Verlierer“

„Kipp-Prozess“: Volksbank geht in Berufung

Zollernalbkreis, 09.04.2010 von Rosalinde Conzelmann

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Eberhard Kipps Befürchtungen haben sich bestätigt: Die Volksbank Balingen hat Berufung gegen das Urteil des Hechinger Landgerichtes eingelegt, in dem ihm Recht zugesprochen worden war.

Wie berichtet, hat die 1. Zivilkammer des Hechinger Landgerichtes am 18. Februar ein Urteil im Rechtsstreit „Kipp gegen die Volksbank Balingen“ verkündet. Amtsrichterin Schlenker hatte darin dem Kläger, dem Bickelsberger Eberhard Kipp, in weiten Teilen Recht gegeben und ihm Schadensersatz in Höhe von fast 10 000 Euro zugesprochen. Kipp hatte die Volksbank Balingen als geschädigter Anlieger verklagt. Der Familienvater hatte vor Jahren sein Erspartes auf Anraten seiner Hausbank in einem Immobilienfonds gesteckt und alles verloren. Nachdem sich beide Parteien außergerichtlich nicht einigen konnten, beschritt Kipp Ende 2008 den Klageweg. Zuvor hatte er seine Ansprüche an seine Ehefrau Birgit abgetreten.

Das Ehepaar freute sich natürlich über den Prozessausgang und erhielt nach der Bekanntgabe zahlreiche Anrufe von ebenfalls Geschädigten, die nun wieder Hoffnung schöpften. Eberhard Kipp hatte aber trotzdem große Zweifel, „dass die Volksbank das Urteil akzeptieren will“. Er sollte Recht behalten, denn nun ist es amtlich, dass die Bank in Berufung gehen wird. Die Klage wird in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt.

Enttäuscht stellt Kipp fest: „Egal, wie der neue Prozess ausgeht. Die Verlierer sind so oder so die Mitglieder der Volksbank Balingen.“ Denn bei einer neuerlichen Niederlage „verliert die Genossenschaft viel Geld. Gewinne die Bank wider Erwarten in zweiter Instanz, „müssen ebenfalls Mitglieder, in diesem Fall meine Ehefrau und ich, für den Schaden aufkommen.“

Nicht ernst, oder?

Ich habe Anfangs eigentlich vermutet, dass es sich bei dieser Meldung um eine "Ente" handelt. Nachdem aber keine Berichtigung kam, muss es wohl stimmen:

Die Volksbank verspricht einem Anleger eine sichere Geldanlage. Anschließend ist das Geld futsch und die Bank fühlt sich im Recht. Weil sie in ihrer Arroganz eine außergerichtliche Lösung ablehnt, kommt der Fall vors Gericht. Dort wird sie kräftig "abgewatscht" und verliert - wie zu erwarten - mit einem eindeutigen Urteil. Die Volksbank Balingen ist dadurch immer noch nicht klüger geworden und geht in Berufung.

Ja sind wir denn im falschen Film? Wie kann man denn nur so blöd sein?
Martin Rapp am 17.04.2010 17:12:02

Die Enttäuschung über Volksbanken ist gross....

Es sind nicht nur die ca. 22000 geschädigten DG Fonds Anleger, deren Vertrauen mißbraucht worden ist. Mehr noch - es sind die 30 Millionen Kunden und ca. 16 Millionen Mitglieder von Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland, deren Vertrauen man in ähnlicher Weise benutzen kann, um solcherlei Geschäfte abzuwickeln. Es wurde den Volksbanken schmackhaft gemacht, Kontendaten nach "guten Kunden" auszuspähen, mit üppigen Provisionen, von der DG Bank ausgeheckte Bereicherungsmodelle wurden verkauft, die Gelder der Kunden (ca. 600 Millionen Euro) versickern in genossenschaftlichen Kanälen auf Nimmerwiedersehen. Das ist der Hintergrund dieser schamlosen Geschäftemacherei, um Entschädigungen drückt man sich. Die Verantwortlichen Macher schont man. Jeder Kunde von Volksbanken/Raiffeisenbanken sollte sich dieses traurige, perfide, schamlose Beispiel vor Augen halten, wenn er die Beratung einer Volksbank/Raiffeisenbank in Anspruch nehmen will.
Rüdiger Stangen am 12.04.2010 14:01:18

Vorstand muss zurücktreten

Derjenige, der diesen Skandal zu verantworten hat, muss zurücktreten. Wie lange wollen die Mitglieder ein solches Fehlverhalten noch dulden?

Sabine Witt am 12.04.2010 07:37:49

Unvernunft läßt grüssen

Auch mir als einem DG-Fonds-Geschädigten bleibt keine andere Wahl, als mit Hilfe einer Klage mein Geld wieder zurück zu erhalten. Auch ich habe in den 90-iger Jahren den vollmundigen Versprechungen in großem Vertrauen zur DG-Bank und dem genossenschaftlichen Bankwesen Glauben geschenkt und bin bitter enttäuscht. Meine außergerichtlichen Bemühungen nach einem Vergleich sind gescheitert. Die Arroganz des Vorstandes der Voba Göttlingen hat mich zutiefst getroffen und traurig ge-
macht.
Hans Schroeder am 11.04.2010 20:05:18

Die Moral ist beim Teufel

Das Balinger Urteil sollte akzeptiert werden, wenn die Volksbänker für sich auch nur noch einen Rest Akzeptanz für sich proklamieren wollten !
Aber das scheint die nicht zu berühren, immer nur mit Gewalt gegen die eigenen Mitglieder, die ja mit Ihren Geld Ihre Gewinne erst möglich gemacht haben.
Auf der anderen Seite werden, gerade bei uns im Allgäu Spenden an wohltätige Organisationen gemacht, um von den eigenen Missständen abzulenken.
Dieter Gehrau am 11.04.2010 11:04:28

Arme Volksbank Balingen

Scheinbar ist allen Volksbanken noch immer nicht bewusst, was sie in den 90-er-Jahren VB-Mitgliedern angetan hat, als sie DG-Schrott-Immobilien-Fonds i.A. der DZ-Bank in Frankfurt (solide, wertbeständig, Altersvorsorge, gute Mieteinnahmen, langfristige Mietverträge u.s.w.) verkaufte und dabei selbst noch Provisionen z.L. der Anleger kassierte!
Dass nun die VB Balingen nach einer Niederlage nochmals in die Berufung geht, zeugt davon, dass es den Bänkers nur noch um Profit geht, während das VB-Mitglied nichts mehr Wert hat!!
W.W.Moosmann am 10.04.2010 18:51:44

Hirnfraß am Werk

"Gier frisst Hirn" - ein Zitat, das der Vorstand der Volksbank gerne zu verwenden pflegt, wenn er den hörigen Mitgliedern erklären will, dass Geldanlagen bei anderen Instituten schlechter sind als bei seiner Bank.

Es scheint so, als ob man bei der Voba Balingen ziemlich gierig gewesen sein muss. Mit einem gesunden Menschenverstand lässt sich die Entscheidung, bei so einem eindeutigen Urteil in Berufung zu gehen, jedenfalls nicht erklären.
Otto Gehring am 10.04.2010 11:12:22

Volksbank & Co

Aus den Rachen gieriger Geldhaie befreiten in früheren Notzeiten die Genossenschaftsgründer Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Schultze-Delietzsch die durch das ausbeuterische Tun der "Geldspezialisten" in Not geratenen Menschen.
Heute geraten Menschen in Not durch das Treiben einiger "Nachkommen" dieser Väter des Genossenschaftswesens. Jammerschade, daß eine so vorbildliche Idee so schändlich missbraucht wird! Aber missratene Kinder hat es schon zu allen zeiten gegeben.
Hoffentlich sehen es die Richter am OLG richtig.
Paula Maier am 10.04.2010 10:09:48

Schlecht beraten

Die Volksbank Balingen scheint juristisch nicht besonders gut beraten zu sein.
Dr. E. Holweger am 10.04.2010 08:45:23

Andere sind heller

Vor wenigen Tagen hat die Volksbank Dreieich ihren Berufungsantrag zurückgezogen, weil sie erkannt hat, dass sie sich in etwas verrannt hat.

Reihenweise haben die Volksbanken vergleichbare Prozesse verloren, weil sie es Gottseidank nicht geschafft haben, unser Recht nach ihrem Geschmack zu verbiegen.

Mal sehen, wie lange es dauert, bis diese Erkenntnis in Balingen ankommt.
Gerichtsreporter Rolf am 09.04.2010 17:54:25

Keine Überraschung

Werte Volksbank Balingen,
natürlich wundern wir uns nicht, dass du jetzt in Berufung gehst: zeigt es uns doch, dass es bei dir offensichtlich noch weitere Kipp-Fälle gibt, ein Akzeptieren des Urteils für dich ja quasi einem Schuldeingeständnis gleichkäme. Damit findest du dich in bester Gesellschaft mit anderen vom ehrwürdigen Genossenschaftsgedanken durchdrungenen Volks- und Raiffeisenbanken, die sich ebenfalls frei von jeder Verantwortung wähnen. Da kann man nur hoffen, dass die Gerichte in zweiter Instanz den Weg frei machen und klarstellen, um was es den Banken damals im Kern ging (und größtenteils heute noch geht): Verkaufen was das Zeug hält! In der stillen Hoffnung, dass - ganz gemäß dem dynamischen Slogan der VR-Banken - noch mehr Geschädigte entdecken, was sie antreibt: Nämlich Gerechtigkeit und der entschiedene Wille, ihr investiertes Geld zurück zu bekommen.
W.Zosel am 09.04.2010 16:53:07

"Kipp-Prozess": Volksbank geht in Berufung

Als "Leidensgenosse" von Herrn Kipp kann ich seinen Ärger gut verstehen. Über 20.000 Geschädigte gibt es in Deutschland, denen sichere und werthaltige DG Immobilienanlagen versprochen wurden. Leider scheinen Banken "Narrenfreiheit" zu haben, sie können behaupten, was sie wollen und am Ende muß der Geschädigte klagen. Man muß daher auch unabhängige Richter loben, die sich nicht von der Macht der Volksbanken einschüchtern lassen.
In der "normalen" Wirtschaft wird entweder das fehlerhafte Produkt zurückgenommen oder man bekommt einen Preisnachlass. Für Banken gelten wohl besondere Regeln, vielleicht weil sie der Politik die Regeln vorschreiben? Und Sponsoring der Parteien soll manchmal ja auch helfen.
Ewald Tröhler am 09.04.2010 16:15:47

Volksbank geht in Berufung

Es muss endlich Schluß sein mit dem heuchlerischen Verhalten der Volksbanken. Es ging ihnen damals um nichts anderes als um möglichst viel Profit zu machen. Dafür hat man alle Bedenken über Bord geworfen und seine Mitglieder und Kleinsparer mit Schrottimmobilien eingedeckt, hat gute Renditen versprochen und will jetzt davon nichts mehr wissen. Die Provisionszahlungen (kick-back)wurden verheimlicht, aber die Anleger sollen alles gewusst haben und haben sich angeblich geradezu danach gedrängt, an die Fondsanteile zu gelangen! Ich wünsche Herrn Kipp sehr, dass das OLG Stuttgart wie zuletzt in anderen Prozessen gegen die DG bzw. verklagte Banken, zu seinen Gunsten entscheidet.
Manfred Ackermann am 09.04.2010 14:43:00

Volksbank Balingen in der großen Liga

Die Volksbank Balingen spielt jetzt in der selben Liga wie Daimler und Siemens: Mit den heimlichen Kickback-Zahlungen, mit denen die DZ-Bank der "kundenorientierten Beratung" etwas nachgeholfen hat, hat die Volksbank Balingen ihren eigenen Schmiergeldskandal.

Es bleibt abzuwarten, ob weitere hinzukommen ...

Arndt Schmid am 09.04.2010 14:05:35

Bankmitglieder „so oder so die Verlierer“

Aufgrund meiner gemachten Erfahrungen mit meiner Volksbank meine ich, gibt es keinen Anlass, dass sich Volksbänker und Wegfreimacher selber loben und in Unschuld hüllen.
Ich glaube heute jedem dahergelaufenen Zeitungsdrücker, der mir an der Haustüre eine Zeitschrift unterjubeln will mehr als einem Verkäufer von meiner Volksbank. Der Kunde ist meiner Erfahrung nach nur Kanonenfutter. Wenn er verheizt ist, dann juckt es die "Kundenorientierten Produktverkäufer" mancher Genossenschaftsbank nicht mehr, wie der Kunde mit dem Schaden klar kommt - genauso wie der Zeitungsdrücker vor der Haustüre. - Der einzige "kleine" aber feine Unterschied liegt nur in der Höhe des Schadens.
peter sander am 09.04.2010 13:22:36

Einer verdient an diesem Prozess ...

... egal, wie er aus geht: Der Aufsichtsrat, der gleichzeitig als Anwalt der Bank fungiert.

Eigentlich sollte er die Mitgliederinteressen vertreten. Doch er tut genau das Gegenteil.
Marion Janssen am 09.04.2010 12:14:49

Bankmitglieder „so oder so die Verlierer“

Hunderte von Millionen Euro durch DG-Fonds die innerhalb des genossenschaftlichen Verbundes initiiert wurden sind vermutlich den Anlegern verloren gegangen. Sie haben den Empfehlungen der Volksbankverkäufer geglaubt und vertraut. Die Banken und Beteiligten des Genossenschaftlichen Verbundes haben kräftig Kasse gemacht. Die Zeche zahlt der Kunde. Jetzt jagen die feinen Herren der Genossen, ihre so wie ich meine, geneppten Kunden für teueres Geld durch die deutschen Gerichte. Möglicherweise um diejenigen, die sich momentan Gedanken über den Klageweg machen, abzuschrecken um somit Zeit zu gewinnen, in der Hoffnung dass, bis dahin möglichst die Verjährung greift. Die Bank gibt selbst ein Zeugnis darüber, wie ernst die großspurigen Werbeaussagen den Kunden gegenüber zu werten sind.
claus bäuerle am 09.04.2010 12:13:38

Nichts Außergewöhnliches

Wer der Volksbank Balingen sein Geld anvertraut, sollte sich zuerst mit dem Vokabular dieser Bank vertraut machen. Hier drei Beispiele:

Wenn die Bank von einer "sicheren, wertbeständigen Geldanlage" (Zitat Beratungsgespräch und Broschüre) spricht, heißt das "der Anleger muss von einem Totalverlustrisiko ausgehen" (Aussage der Bank im Prozess).

Wenn sich ein Mitarbeiter der Bank als "Berater" vorstellt und zu einem "Beratungsgespräch" einlädt, versteht die Bank darunter einen "Vermittler" und lässt später über Anwälte behaupten, dass eine "Beratung" nie stattgefunden habe.

Wenn die Bank in der Satzung schreibt, dass der Aufsichtsrat die Interessen der Genossenschaft (also der Mitglieder) gegenüber dem Vorstand vertritt, so heißt das in der Praxis, dass im Ernstfall von einem Aufsichtsratsmitglied die Interessen des Vorstandes gegen die Mitglieder sogar gerichtlich vertreten werden.
Eberhard Kipp am 09.04.2010 11:39:18
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