Scheinselbstständig ohne Bus?

Razzien bei Busunternehmen - Rentenversicherer fordern nach

Balingen, 10.02.2012 von Karl-Otto Müller

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In den Fängen deutscher Rechtsprechung verfingen sich vier Busunternehmen im Kreis - gestern stand der vierte Firmenchef deshalb wegen Betrugs vor den Schranken des Balinger Amtsgerichts.

Es wurde teuer für ihn: Gegen eine Zahlung von 15 000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen im Kreis wurde das Verfahren eingestellt – dazuhin soll er einen Betrag zwischen 30 000 und 40 000 Euro an die Rentenversicherungsanstalt nachüberweisen. Sechs seiner Aushilfsbusfahrer seien, so der Vorwurf der Hechinger Staatsanwaltschaft, als Scheinselbstständige hinterm Steuer gesessen. Das entscheidende Indiz: Die als selbstständige Busfahrer geführten Aushilfen nutzten regelmäßig die Busse des Unternehmens, sie hatten keine eigenen Fahrzeuge. Erst ein Busfahrer mit eigenem Bus sei selbstständig, argumentierten gestern Anklage und Richterin.

Der Busunternehmer indes verwies auf jahrelange Praxis, in der eben besagte Aushilfen zur Abfederung der Spitzen im Unternehmen, nicht aber zur Personaleinsparung, eingesetzt worden waren: Sein Beispiel: Der hin und wieder bestellte Rad-Bus am Sonntagvormittag auf den Lochen, für den ein Fahrer zwei Stunden im Einsatz ist. Würde dies von einem fest angestellten Kollegen bedient, müsste der am folgenden Montag einen freien Tag bekommen. Problematisch für die gesamte Logistik eines ÖPNV-Unternehmens.

Ein weiteres Indiz, das den Firmenchef eigentlich an der geübten Praxis jahrelang nicht hatte zweifeln lassen: Die staatliche Arbeitsagentur förderte regelmäßig die Ausbildung zum Busfahrer, empfahl häufig sogar noch den Schritt in die Selbstständigkeit als Auftragnehmer bei verschiedenen Busunternehmen. Tatsächlich sei dies über Jahre hinweg so gehandhabt worden – bestätigten Busunternehmer, aber auch die als Zeugen geladenen Busfahrer. Die meisten waren neben ihrem Hauptjob – einer ist gar Prüfer beim Finanzamt – regelmäßig für mehrere Unternehmen tätig. Letzteres, um eben dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit in jedem Falle zu entgehen.

„Warum haben Sie nicht auf eine Zeitarbeitsfirma zurückgegriffen“, riet gestern die Amtsrichterin dem Angeklagten, stimmte ihm allerdings auch in dessen Antwort zu: „Da finde ich nicht die Leute, die ich brauche.“ Es seien durchweg sehr gute Fahrer, betonte der Firmenchef. Seit vergangenem Jahr sind die meisten von ihnen in Teilzeit angestellt, etliche aber fahren jetzt im Nachbarkreis Rottweil: Während im Zollernalbkreis bei allen Busunternehmen im Frühjahr 2009 Razzien erfolgt waren, alle Unternehmen zur Kasse gebeten worden waren, werde im Zollbezirk Singen (Regierungspräsidium Freiburg) die Regelungen der „selbstständigen Busfahrer“ bislang anders gehandhabt.

„Im Zollernalbkreis sind wir sauber“, sagte die Amtsrichterin, deshalb war sie lediglich gegen oben genannte Zahlungen an karitative Einrichtungen im Kreis zur Einstellung des Verfahrens bereit. Nach ersten, etwas hochgegriffenen Rechnungen des Rentenversicherers sollte das Busunternehmen 60 000 Euro nachzahlen.

KOMMENTAR

Vater Staat riskiert zu viel

Na, da wiehert aber wieder unser wirklichkeitsfernes Amtsschimmelchen, gierige Rentenkassenverwalter wittern neue Einnahmetöpfe und Justitia zeigt etwas garstig die Zähne:

Wir bewegen uns in Zeiten auseinanderklaffender Scheren, da bestens alimentierte Politiker die Menschen auf mehr Flexibilität, auf Sparen, auf zwei, drei Zusatzjobs einstimmen. Es bemühen sich Arbeitgeber, im kaum noch durchschaubaren Wechselrahmen unseres Arbeitsmarktes attraktive Modelle für Unternehmen und Arbeitnehmer zu entwickeln.

Was passiert: Schnell landet dieser Arbeitgeber – bisher unbescholtener Leistungsträger unserer Gesellschaft – wegen eines willkürlich umgestellten Wegweisers auf der Anklagebank. Vater Staat riskiert „objektiv!!!“ sehr, besser gesagt: zu viel

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