Möglichst nahe an der A 81
Die Suche nach einem Gefängnis-Grundstück hat offiziell begonnen
Schömberg, 08.02.2012 von Klaus Irion
Das Justizministerium macht Vorgaben, dass Finanzministerium folgt ihnen. So sieht es derzeit bei der Suche nach einem Standort für das Großgefängnis aus. Seit vergangenem Samstag findet man auf der Internet-Homepage der dem Finanzministerium unterstellten Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg den Anforderungskatalog, den Grundstücksbesitzer erfüllen müssen, wenn sie ein Gefängnis-adäquates Grundstück anzubieten haben.
Zuständig ist das Amt Vermögen und Bau in Konstanz, weil von dort aus die landeseigenen Liegenschaften in den Landkreisen Konstanz, Rottweil, Schwarzwald-Baar, Tuttlingen und Waldshut verwaltet werden. Jene Landkreise umfasst auch das Suchdreieck Rottweil-Tuttlingen-Donau-eschingen, innerhalb dem das neue Gefängnis entstehen soll. Beziehungsweise auch jene Landkreise, aus denen die in mehreren kleineren Haftanstalten untergebrachten Einsitzenden im neuen Knast zusammengezogen werden sollen. „Besonders wichtig ist dem Justizministerium die Nähe des Gefängnisses zur A 81“, erklärt Thomas Steier, Leiter des Konstanzer Amtes, das über eine ebenfalls mit dem Gefängnissuchlauf betraute Außenstelle in Rottweil verfügt. So gesehen wäre der Ende 2011 ins Spiel gekommene Standort in Rottenburg-Baisingen ein ernstzunehmender Standort (der ZAK berichtete). „Nicht für das Justizministerium“, sagt Steier. Dort akzeptiere man wohl höchstens eine Suchdreiecks-Abweichung von zehn bis 15 Kilometern.
Gleichwohl scheinen die Verantwortlichen im Rottweiler Rathaus inzwischen ihre Felle davonschwimmen zu sehen, zumal eine bereits erschlossene und versiegelte Fläche für das Land als Bauherrn „von besonderem Interesse“ ist. Neben dem plötzlich vielleicht doch wieder möglichen, ursprünglich angedachten Standort „Stallberg“, werden inzwischen auch weitere vor zwei Jahren als untauglich eingestufte Gelände auf Rottweiler Gemarkung erneut gehandelt. In der kommenden Woche wird sich der Rottweiler Gemeinderat mit der neuen Situation befassen. Denn die Zeit drängt. Das Finanzministerium will die Angebote spätestens am 31. März auf dem Tisch haben.
Die Bürgerinitiative für den Erhalt des Bitzwaldes ist ob des engen Zeitrahmens wenig begeistert. Fürchtet sie doch einen „Wettbewerbsvorteil“ für die Stadt Rottweil, weil deren Planungen in Sachen Gefängnisneubau schon weit fortgeschritten sind. Und noch ist der umstrittene Standort „Bitzwald“ ja längst nicht vom Tisch.
Wie das Grundstück für den Gefängnisneubau aussehen soll
Gefängnis-Grundstück: Neben der erwähnten Nähe zur A 81 und dem im besten Fall bereits erschlossenen und versiegelten Gelände muss ein mögliches Grundstück für das Großgefängnis folgende weitere Kriterien erfüllen: Rund 12 Hektar Grundstücksfläche; ein geeigneter Grundstückszuschnitt (möglichst rechteckig); Vereinbarkeit des geplanten Vorhabens mit gegebenenfalls vorhandener Nachbarbebauung beziehungsweise Nachbarnutzung; freihändiger, lastenfreier Grunderwerb; ein möglichst ebener, altlastenfreier Baugrund, erreichbar für Pkw und Lkw und angebunden an den ÖPNV; möglichst keine Kollision mit Schutzgebietsausweisungen.
Zustimmung zu Projekt:
In Frage kommen ausschließlich Grundstücke, für die das kommunalpolitische Einvernehmen für eine JVA-Ansiedlung und die Bereitschaft zur Erstellung des erforderlichen Planungsrechts gegeben ist.
