Leserbrief

„Potsdamer Abkommen“ verlangt Verbot

03.02.2012

„In der deutschen Bevölkerung gibt es ein tief verwurzeltes antifaschistisches Bewusstsein. Wenn irgendwo Neonazis organisiert auftreten, gibt es sofort antifaschistische Protestaktionen, vor allem durch Jugendliche. In Straßberg hat die Albstädter Bevölkerung verhindert, dass die faschistische NPD ein Bildungszentrum einrichtet. Am 27. 01. 2012 war Holocaust-Gedenktag, ein Zeitzeuge berichtete im Bundestag, am 27. 01. 1945 befreite die Rote Armee die Überlebenden vom Konzentrationslager Auschwitz. Die Nazis „behandelten“, das heißt ermordeten sechs Millionen Juden, Abertausende von Kommunisten, Sozialdemokraten, Behinderte und Andersdenkende, um mit der arischen Herrenrasse im „Dritten Reich“ kriegerisch die Welt zu erobern, was auch im Profitinteresse der Großindustrie Krupp, Thyssen, usw. lag.

Im zweiten Weltkrieg wurden insgesamt 50 Millionen Menschen getötet. „Nie wieder Faschismus“ waren sich die leidgeprüften Völker nach dem zweiten Weltkrieg einig. Das „Potsdamer Abkommen“ 1945 legte fest: „jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen“. Das ist heute in Deutschland noch gültig als Teil des Grundgesetzes, Artikel 139.

Es verlangt das Verbot aller Nachfolger der NSDAP, also der Nazipartei. Trotzdem werden faschistische Organisationen wie die NPD staatlich zugelassen, die heute immer noch die gleichen Terror-Ziele wie zur Hitler-Zeit verfolgen, nicht mehr offen mit Hakenkreuz usw., sondern versteckt, was die Alb-Offensive in ihrer Veranstaltung am 10. 12. 2011 in der Tailfinger Stadtbibliothek aufgedeckt hat. Ich bin im Krieg geboren und als ältester Teilnehmer dieser Informationsveranstaltung gibt es für mich nur die Schlussfolgerung, dass alle faschistischen Organisationen und deren Propaganda ohne Verzögerung verboten werden müssen“.

Horst Kleber
Breslauerstraße 71, Tailfingen