Leserbrief

Genehmigungsfreiheit ist mitnichten ein Freischein

28.01.2012

Seitens der Stadt wird ständig betont, dass es sich hierbei um eine nicht genehmigungspflichtige Anlage handelt. Dass diese dennoch den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen muss, wird dabei häufig unterschlagen. Die Genehmigungsfreiheit ist mitnichten ein Freischein. Nicht ohne Grund wäre es das erste Projekt dieser Art im gesamten Zollernalbkreis, was natürlich ein Prestigeobjekt für die Stadt und die Realschule darstellt und Begehrlichkeiten weckt.

Verschwiegen wird ebenfalls, dass bereits vor Jahren bei einem vergleichbaren Projekt mit Photovoltaikanlagen an der Längenfeldschule das Interesse der Schüler an der alternativen Energiegewinnung bereits nach wenigen Tagen erloschen ist. Fast bewundernswert ist der unerschütterliche Glaube der Rektorin F. von Haaren, sie könne dieses Interesse länger aufrecht erhalten – schließlich sind die sich drehenden Rotoren soviel interessanter. Wesentlich länger würde das Interesse der Anwohner vorhalten, da sie zwangsläufig 20 Jahre oder länger mit dem unansehnlichen Rad konfrontiert würden.

Angesichts des Pioniercharakters der Anlage kann sich jeder selbst die Frage stellen, was er oder sie davon halten würde, wenn der eigene Nachbar auf die gleiche Idee käme und sie spontan umsetzt, denn schließlich ist sie ja genehmigungsfrei.

Gerlinde und Siegfried Friese, Weberstraße 2, Balingen