Windkraft auf dem Vormarsch
Alternative Energien gewinnen im Zollernalbkreis an Schwung
Zollernalbkreis, 27.01.2012
Bis zum Jahr 2020 soll in Baden-Württemberg mindestens zehn Prozent des Stromes aus heimischer Windenergie bereitgestellt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, im Land 1200 neue Windenergieanlagen mit einer Leistung von je circa drei Megawatt zu errichten.
Nach dem bisherigen Landesplanungsgesetz lag die Zuständigkeit für die Ausweisung von Standorten für regional bedeutsame Windkraftanlagen bei den Regionalverbänden. Dazu wurden in den Regionalplänen Vorranggebiete und Ausschlussgebiete für Windkraft festgelegt. Im Rahmen der bisherigen Regelung wäre es nicht möglich, eine ausreichende Anzahl neuer Standorte für Windenergieanlagen auszuweisen. Mit der neusten Änderung des Landesplanungsgesetzes wird nun darauf reagiert.
Städte und Kommunen erhalten jetzt erstmals die Möglichkeit, in ihren Flächennutzungsplänen über Standorte von Windenergieanlagen zu entscheiden. Bei einer Informationsveranstaltung erläuterte das Landratsamt den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Kreisgemeinden diese Neuerungen und die damit verbundenen Möglichkeiten für die einzelnen Kommunen.
Der Regionalverband informierte über den derzeitigen Stand im Regionalplanverfahren, das Umweltamt stellte die Anforderungen, die sich aus Kriterien, wie zum Beispiel den Abstand zu Siedlungen wegen Lärmentwicklung der Anlagen, Kulturdenkmälern wie der Burg Hohenzollern, aber auch Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten oder Flugverbotszonen ergeben, dar.
Entlang dieser Kriterien können die Gemeinden nun die Windkraftplanung selbst in die Hand nehmen. Dies gibt den Gemeinden die Chance eigenverantwortlich ihren Beitrag zu mehr regenerativer Energieerzeugung zu leisten.
