Leserbrief
Warum wird nicht das „Ammann & Drescher“-Areal für den Radplatz genutzt?
21.01.2012
Das Sankt-Florian-Prinzip bei der Stadtverwaltung lautet zwar nicht „zünd nicht meines, sondern das Haus des Nachbars an“ aber sicherlich: verlagere potentielle Grundstücksprobleme der Gemeinde auf das des Anliegers, anstatt diese zu lösen.
Im Artikel wurde verkündet, dass die Stadtverwaltung „grünes Licht“ für den Bau gegeben hat, nachdem der Ortschaftsrat die Planung bereits in Auftrag gegeben hatte – obwohl die Ampel bei der Firma J.W. Nitzsche KG als Anlieger nach wie vor auf rot steht und die Firma bereits im Dezember dagegen Einspruch erhoben hatte.
Nach jahrzehntelanger Weigerung des Onstmettinger Ortschaftsrates den schmalen städtischen Streifen an die Firma zu verkaufen, mit der Begründung, dass „nur ganz wenige Flächen für gewerbliche Nutzung vorhanden wären“, soll nun dieser – nach erfolglosen Verkaufsversuchen an Dritte in der Vergangenheit – zur Nutzung als Radsportplatz unter der Schirmherrschaft einiger Eltern und des Skiclubs zur freien Verfügung überlassen werden.
Als ob nicht genügend freie Gewerbeflächen in Albstadt vorhanden wären und nach dem Erwerb des zentralen Ammann & Drescher-Areals durch die städtische aswohnbau nicht auch eine weitere, geeignetere Fläche zur Nutzung als Radsportplatz in Kürze als Alternative zumindest temporär zur Verfügung stehen würde, bis diese für die innerörtliche Bebauung wieder frei wäre. Zumal ähnliche Radportplätze in anderen Gemeinden bereits nach wenigen Jahren weitgehend ungenutzt verkamen.
Es mutet deshalb wie ein Streich der Sieben Schwaben an, dass der Einspruch der Firma vom Ortschaftsrat schlichtweg willkürlich ignoriert zu werden scheint, da dieser nicht unbegründet ist: schließlich sind Fußgänger und Radfahrer im Bereich der Einfahrten und des Fabrikhofes durch den Werksverkehr nicht nur gefährdet, sondern stören diesen auch nachhaltig. Eine Abschottung zur Ecke Thanheimer Straße und Waldhornstraße mit Hecken als Sicht- und Sicherheitsschutz führt unweigerlich zu einer Verlagerung des Zuganges zur geplanten Jugendfreizeitanlage über das Firmengelände und es ist davon auszugehen, dass das fremde Firmengrundstück als „Erweiterung“ dafür bereits bei der Wahl des Platzes billigend in Kauf genommen wurde. Das, zumal so auch zukünftige unerwünschte Begleiterscheinungen von Jugendtreffplätzen gleich mit dorthin verschoben werden könnten, anstatt diese woanders zu haben. So kommt einem aufmerksamen Leser des Artikels die Erwähnung von Kontrollen durch die Polizei auf einem von der Straße aus uneinsehbaren Grundstück eher unglaubwürdig vor und so hoffen auch wir, dass der Spieß an uns vorüber geht und ein anderer Haase gejagt wird.
Roland NitzscheThanheimer Straße 74
Onstmettingen
