Der Richter sammelt Indizien

„Mühlengeist“-Prozess: Glaubwürdigkeit des Zellenkumpan scheint wacklig

Hechingen/Balingen, 22.12.2011 von Karl-Otto Müller

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Wie glaubwürdig ist jener Zellengenosse, der den „Mühlengeist“-Wirt wegen Brandstiftung ans Messer liefen, will? Einen ganzen Tag lang hatte das Gericht dem Mann auf den Zahn gefühlt.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil es ganz schön persönlich geworden sein soll. Denn auch als Strafgefangener genieße er gewissen Persönlichkeitsschutz, deshalb wurde in der vergangenen Woche hinter verschlossenen Türen analysiert. – Zur Sache selbst wird der 63-jährige, als notorischer Lügner und Betrüger geltende Maschinenbauingenieur erst im Januar in Hechingen gehört werden.

Mit seinen Schilderungen, wie er sie in vielen persönlichen Gesprächen dem Verdächtigen entlockt habe, ist er jetzt Hauptbelastungszeuge im Verfahren gegen das Gastronomen-Brüderpaar. So soll er den ermittelnden Behörden den Tipp gegeben haben, wo der „Mühlengeist“-Wirt nach der Tat den leeren Benzinkanister weggeworfen habe. Er lieferte die Erklärung, weshalb sich der Wirt vom Bruder in der Nacht zum Tatort fahren ließ – der Motor des eigenen Wagens sollte am nächsten Morgen kalt sein. Er gibt vor, aus Schilderungen des Verdächtigen zu wissen, dass jener der Lebenspartnerin in jener Nacht Schlafmittel verabreicht habe, um ungestört die Tat ausführen zu können.

Und ihm sei jener dubiose, an ein befreundetes Ehepaar gerichtete Brief just so vom Angeklagten diktiert worden, wie ihn Richter Herbert Anderer verlesen hatte – mit Mahnungen, wie „Bitte, seid vorsichtig: Ihr wisst ja die Wahrheit und mein Zellengenosse weiß sie auch, ja noch viel mehr ... ihm könnt' Ihr vertrauen . . . Ich hoffe, alle halten dicht . . .“ Zusätzlich der Appell an die Lebenspartnerin: „Sie soll sich nicht beirren lassen, auch nicht vom Pfarrer . . . Ihre Aussage ist sehr wichtig für mich . . . meine Rücklagen müssten für ein ruhiges Leben reichen.“ Die Anwältin sollte dieses dreiseitige Schreiben durch die Gefängniszensur schmuggeln – wir berichteten.

Weil diese Fassung jedoch, wie der Angeklagte zum Prozessauftakt bereits beteuerte, so von ihm nicht diktiert worden sei und alle weiteren Schilderungen allenfalls der weiten Fantasie des Zellenkumpan entsprungen seien, war es in der vergangenen Woche wichtig, die Glaubwürdigkeit des Zeugen festzustellen.

Dessen fragwürdiges Verhalten in der Vernehmung, so hieß es, habe jedoch bei Prozessbeteiligten erhebliche Zweifel aufkommen lassen, in wieweit seine Hinweise der Wahrheit, in wieweit der vagen Fantasie zuzuordnen, seien. Natürlich interessierten hierbei auch die Beweggründe, die einen Knastbruder veranlassen, einen Leidensgenossen der Justiz ans Messer zu liefern. Spielten erhoffte Vergünstigungen oder Hafterleichterungen eine Rolle? Inwieweit wäre er bereit, für diese wiederum die eigene Fantasie zu bemühen? Zumal nichts zu verlieren wäre.

Ein Geständnis der beiden Angeklagten zur Brandlegung, wie es das Gericht mit dem Auftritt des Zellengenossen für möglich gehalten hatte, blieb aus. Bis zum gestrigen Verhandlungstag – Kripobeamte und Sachverständige erläuterten ihre Spurensuche am Brandort – verfolgten die Brüder, die bereits eine Reihe von Betrügereien bei Geldgeschäften einräumten, stoisch-regungslos, aber aufmerksam das Geschehen.

Richter Anderer derweil sammelt sorgfältig Indiz um Indiz – schließt gleichzeitig, um später keine Revisionsgründe bei einer Verurteilung zu liefern, nach ebenso sorgfältiger Prüfung alle denkbaren weiteren Spuren aus. Natürlich seien die Brände einzelner Jägerhochstände anderen Tätern zuzuordnen, auch für frühere Brände, wie der des Gasthauses „Blume“ in Balingen sei das Brüderpaar wohl nicht verantwortlich zu machen – ernste Zweifel indes bestünden für die Täterschaft beim Brand der Fischerhütte in Balingen, natürlich am „Mühlengeist“, aber auch an der Frommerner St. Paulus-Kirche. Beweise und erst recht Geständnisse allerdings – Fehlanzeige. – Weiter geht's in Hechingen heute um 8.30 Uhr.

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