Most und Maische im Klärwerk verklappt

Freiburger Steuerfahnder rechnen hoch

Balingen, 09.12.2011 von Karl-Otto Müller

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Kein Bedauern für ihren illegalen Destillier-Kollegen können heimische Profi-Destillateure aufbringen – auch nicht, wenn ihn demnächst eine saftige Geldstrafe erreichen wird.

Seit Dienstag dieser Woche ist unseren Informationen zufolge die Steuerfahndung in Freiburg mit dem Fall betraut.

Nachdem die beschlagnahmten Substanzen – der Betroffene sprach von „Most und Maische“ – gleichfalls Anfang der Woche in der Balinger Kläranlage verklappt worden waren, erstellen die ermittelnden Beamten „knallharte Hochrechnungen“, welche Alkoholmengen wohl im Laufe des Bestehens dieser Anlage hergestellt worden waren. Auch das Alter der zwar selbstgebauten, aber durchaus professionell-wirkenden Destillerie lasse sich recht genau bestimmen, erläuterte uns ein Beteiligter.

Die damit ermöglichten Alkoholmengen seien beträchtlich, so dass seiner Erfahrung nach – er verwies auf vergleichbare Fälle jüngst am Bodensee – durchaus Geldstrafen und Steuernachzahlungen im sechsstelligen Bereich fällig würden.

Dagegen wäre ein mögliches Bußgeld wegen angeblich illegaler Unterkellerung des Schrebergartenhäuschens nur „Kleingeld“. Auch von diesem illegalen Keller war dieser Tage gerüchteweise zu hören – im Balinger Bauamt weiß man davon nichts, doch, so Rathaussprecher Jürgen Luppold, „wer illegal Schnaps brennt, der fragt auch nicht nach dem roten Punkt für seinen Keller.“

Info

Das Gelände der Kleingartenanlage am Stettberg gehört der Stadt Balingen. Es ist verpachtet an einen Verein, der die einzelnen Parzellen seinerseits unterverpachtet an die Nutzer. Die Alkoholsteuer pro Liter Gebrannten beträgt rund 13 Euro. Nach diesem Satz und den geschätzten Mengen berechnet sich die Nachversteuerung. Hinzu kommt einen Geldstrafe.

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