Fremdgehen ist zulässig

Volksabstimmung: Wie ein kleiner Ort wie Burgfelden zu 142 Prozent kommen könnte

Zollernalbkreis, 17.11.2011 von Volker Bitzer

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Ja für Nein und Nein für Ja? – Am 27. November dürfen die Baden-Württemberger sich im Zuge der Volksabstimmung „Stuttgart 21“ mit dem „Wortspiel“ auseinandersetzen. Aber es gibt noch mehr Kurioses.

Nicht rot-grün, sondern schwarz-gelb flatterte dieser Tage eine handliche DIN A5-Broschüre in die baden-württembergischen Haushalte. Sie trägt den verheißungsvollen Titel „Information der Landesregierung Baden-Württemberg zur Volksabstimmung am 27. November 2011“. Zum ersten Mal kann der Bürger direkt über eine Gesetzesvorlage der Landesregierung entscheiden. Über den Formulierungs-Wirrwarr hinaus, der allenthalben schon für genügend Gesprächsstoff sorgte und unzählige Zeitungsspalten füllte, fragt sich der baden-württembergische Souverän doch so einiges. Zuvorderst, ob er überhaupt in die auserwählte Gruppe jener gehört, die erstmals ein Volksabstimmungs-Kreuzchen machen darf.

Er darf dann, wenn er Deutscher im Sinne des Paragrafen 116 Grundgesetz ist. Im vereinfachten Klartext: Er braucht u.a. einen deutschen Pass. EU-Ausländer oder Ausländer, selbst wenn sie schon 20 Jahre hier leben, sind – im Gegensatz zu ihrem Wahlrecht bei Kommunalwahlen – nicht stimmberechtigt. Wo schließlich der „Ur-Deutsche“ abstimmt, das bleibt übrigens ihm überlassen. Denn was viele nicht wissen: Es ist nicht zwingend, im „angestammten“ Wahllokal sein Kreuzchen zu machen. Gemeint ist jetzt nicht die obligate Brief-„Wahl“, bei der ich mein „Nein“ oder „Ja“ schon Tage zuvor bekunde, während ich es mir am 27. November unter der Sonne Mallorcas gut gehen lasse.

Gemeint ist die freie Wahl des Stimmlokals. Ja; tatsächlich kann ein Balinger in Konstanz oder ein Albstädter in Heidelberg über „S 21“ befinden. Wichtig nur: Er (oder sie) muss vorab bei seiner Heimatgemeinde einen Abstimmungsschein beantragen. Dieser ist quasi Freibrief für eine Abstimmung innerhalb der baden-württembergischen Grenzen. Und steht somit im Kontrast beispielsweise zu einer Landtagswahl: hier muss die Stimmabgabe zumindest innerhalb des Wahlkreises erfolgen.

Dieses, nennen wir es „Kuriosum“, verleitet zu originellen Gedankenspielen.... Nehmen wir mal an, dass am Stimm-Sonntag eine drei Busse große Ausflügler-Gruppe aus Stuttgart den schönen Albstädter Premiumwanderweg in Burgfelden erkunden möchte. Diese Traufgänger könnten Freizeit mit Bürgerpflicht verbinden und ihr S 21-Kreuzchen also in Burgfelden machen. Gehen wir hierbei von 145 Ausflüglern und 200 regulären Burgfelder „Wählern“ (stimmberechtigt sind gegenwärtig 242) aus, so würde das lokale Abstimmverhalten gehörig „verfälscht“. Laut Dreisatz errechnet sich aus diesen summierten 345 Stimmen eine Abstimmungsbeteiligung von sage und schreibe 142,56 Prozent. Gibt's nicht? Doch, könnte es geben.

Sinnieren wir noch ein wenig weiter. Wollten nun die Zollernälbler – die aufgrund des Nutzens für sie schätzungsweise großteils hinter S 21 stehen – den Landeshauptstädtern ein wenig in ihre Suppe spucken, dann fahren sie mit mehreren Zügen in den (Noch)-Kopfbahnhof von Stuttgart und stimmen dort ab....

Aber, klar doch, sind ja alles nur theoretische Planspiele. Aber mögliche.

Nutzen für Zollernälbler durch S21 ???

Wenn Ihre bahnfahrenden LeserInnen das als Nutzen ansehen, dass es bei einer Verwirklichung des Projekts keine umsteigefreie Verbindung mehr nach Stuttgart gäbe - und dass ihre Steuergelder verbuddelt statt sinnvoll genutzt würden, dann nutzt S21 der Zollernalb.
In Wirklichkeit hätten aber auch sie den Schaden.
Rudolf Hauser am 19.11.2011 13:30:46
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