Buchhaltungs-„Lücken“ als Indiz für Steuerhinterziehung?
Prozess gegen Kutschenhändler mit dreistündiger Befragung des zuständigen Steuerfahnders fortgesetzt
Zollernalbkreis, 12.02.2011 von Klaus Irion
Umzugskistenweise Akten waren gestern in den Saal des Hechinger Amtsgerichts gebracht worden. Spätestens hier wurde ersichtlich, warum gerade Wirtschaftsstrafsachen oft jahrelange Ermittlungen bedingen, ehe es zu einer Anklage kommt. Das ist im Fall eines Kutschenhändlers aus dem Zollernalbkreis nicht anders. Liegen doch die ihm von der Hechinger Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Tatvorwürfe schon Jahre zurück. Konkret: Zwischen 1999 und 2003. Und so war es auch verständlich, dass der damalige Hauptsachbearbeiter der Reutlinger Steuerfahndung, der gestern drei Stunden lang Rede und Antwort stand, seine Aussagen zunächst einmal aus den Akten „ablas“. Dies jedoch wollte der Anwalt des Angeklagten unterbunden wissen. „Es geht hier zunächst einmal nicht darum, wie es in den Akten steht, sondern darum, an was sie sich noch erinnern können, auch wenn das nach so vielen Jahren natürlich nicht einfach ist.“
Und so erinnerte sich der Steuerfahnder nach bestem Wissen und Gewissen, durfte dann aber gleichwohl bei detaillierten Aufstellungen und Tabellen seine Unterlagen zu Rate ziehen. Klar ist – und wurde vom Verteidiger des Kutschenhändlers auch nicht in in Frage gestellt –, dass der Unternehmer beim Kauf von Kutschen mit dem polnischen Produzenten vereinbart hatte, nur einen Teil des Einkaufspreises auf Rechnung zu erstatten. Rund 35 bis 40 Prozent „Aufschlag“ sollen dann noch zusätzlich am Fiskus vorbei in bar geflossen sein. Bewiesen sei dies laut dem Ermittler durch beschlagnahmtes Bargeld und beschlagnahmte Schwarzgeld-Übergabe-Belege – beides deponiert in einem Schließfach einer Bank im Landkreis. „Haben sie aber auch Beweise dafür, dass das vereinbarte Schwarzgeld überhaupt in der gesamten Höhe geflossen ist?“, wollte der Anwalt wissen. Es könne ja auch so sein, dass sein Mandant gar nicht in der Lage war, sämtliches Schwarzgeld sofort aufzubringen.
Doch daran haben der Ankläger und die Steuerfahnder keinen Zweifel. Das benötigte Bargeld, so ihre Version, sei „erwirtschaftet“ worden, in dem der Kutschenhändler zumindest 59 Kutschen in Polen gekauft, dann aber schwarz weiterverkauft habe. Dies sei bei einem Unterlagenabgleich mit den polnischen Behörden ans Licht gekommen. „Während der Kutschenbauer in Polen die Verkäufe korrekt verbucht hat, finden sich bei dem Angeklagten keinerlei Einkaufsbuchungen.“ Dies versuchte der Verteidiger gestern durch nachgereichte Unterlagen zu widerlegen. „Ich habe hier zwei verbuchte Vorgänge, die angeblich nicht verbucht worden sein sollen. Ich hoffe, wir müssen nicht noch mehr auffahren.“
Doch genau das könnte nun am kommenden Freitag (Verhandlungsbeginn 9 Uhr) geschehen. Der Vorsitzende Richter Wührl möchte dann den Steuerberater des Angeklagten in den Zeugenstand rufen. Gehört werden sollen dann auch zwei Mitarbeiter des Kutschenhändlers. Beide sollen im Rahmen ihrer Tätigkeit auch mit dem Ein- und Verkauf von Kutschen zu tun gehabt haben.
