Gericht glaubt dem kleinen Mädchen
„Ziehpapa“ wegen Misshandlung verurteilt
Zollernalbkreis, 11.02.2011 von Rosalinde Conzelmann
Der 27-Jährige wurde deshalb gestern in vier Fällen von Kindesmisshandlung zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Strafe wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der 27-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 2 500 Euro (in Raten) bezahlen. Am dritten Prozesstag wurden weitere Zeugen gehört. Die Oma des misshandelten Buben und seiner zwei Jahre älteren Schwester berichtete von dem schlechten Verhältnis, das sie zu ihrer Tochter hatte, nachdem diese sich mit dem Angeklagten eingelassen hatte. „Ich wollte die Kinder zu mir nehmen, weil ich gesehen haben, dass es ihnen nicht gut ging“, erklärte sie.
Dagegen schilderten die Eltern des Angeklagten ein ganz anderes Bild. Ihr Sohn habe sich liebevoll um die beiden Kinder seiner Lebensgefährtin gekümmert. Beide wollten aber bei ihren „Ziehenkeln“ keine Spuren von Misshandlung gesehen haben: „Wir sind aus allen Wolken gefallen, als wir das erfahren haben.“
Mit Spannung wurde die Aussage der Mutter der beiden Kinder erwartet, die das Jugendamt im Oktober 2009 aus dem verdreckten Bauernhaus holte und die seither in einer Wohngruppe leben. Die 25-jährige, zierliche Frau mit bunt gefärbten Haaren kam mit Verspätung und verärgerte dadurch das Gericht. Der Angeklagte, mit dem sie einen 13 Monate alten Sohn hat, lächelte seine Ex-Freundin an. Selbstbewusst wehrte sich die dreifache Mutter gegen die Vorwürfe, die auch an sie gerichtet waren: „Die Kinder waren nicht verwahrlost.“ Als die Richterin und auch die Staatsanwältin sie mit den schockierenden Bildern ihres grün und blau geschlagenen Buben konfrontierte, meinte sie, dass die Verletzungen von Stürzen herrühren würden. Außerdem habe ihr ungestümer Bernhardiner das Kind oft umgeworfen. Weder sie noch ihr damaliger Lebensgefährte hätten die Kinder geschlagen.
„Es ist offensichtlich, dass L. misshandelt wurde“, stellte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer fest. Für sie stand außer Frage, das der Angeklagte der Täter war, weil sie den Aussagen der vierjährigen Schwester des Buben Glauben schenkte. Das kleine Mädchen hatte mehrfach gesagt, dass M. böse sei und ihren Bruder schlage. Einmal hatte sie ihn als „Monster im Wohnzimmer“ bezeichnet.
Der Anwalt des Angeklagten forderte einen Freispruch, weil keine der Taten nachweisbar sei. Sein Mandant werde zum Sündenbock gemacht für „das ganze Leid, das die Kinder erfahren mussten“. Es gebe viele Indizien, aber auch viel „Fantasie und Vermutungen“.
Für die Richterin bestand kein Zweifel, „dass wir nur die Spitze des Eisberges haben“ und die negative Veränderung der Kinder und ihrer Mutter unmittelbar mit dem Einzug des Angeklagten zusammenhängt. Alles zusammen betrachtet, ergebe sich durchaus ein klares Bild.
