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Wer kontrolliert ?

Nächtliches Alkoholverbot sorgt noch für Unklarheiten

Zollernalbkreis, 05.03.2010

Seit 1. März gilt ein Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen ab 22 Uhr. Wie die Neuregelung an Tankstellen im Zollernalbkreis konkret überwacht wird, ist noch nicht klar.

Seit 1. März ist es nun offiziell: An den Tankstellen darf ab 22 Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden. Dies solle bewirken, dass – vor allem – den Jugendlichen, aber auch Erwachsenen der Zugang zu Alkohol bei Nacht erschwert werde, erläutert Balingens Polizeisprecher Peter Mehler. Er meint: „Das Verbot ist eine gute Sache, da Tankstellen der Treffpunkt für problematische Gruppen waren. Außer in Diskotheken und Gaststätten ist Alkohol nun nirgendwo mehr zu kaufen.“

Wie genau die nächtlichen Kontrollen aussehen werden, ob das Verkaufsverbot aktiv überwacht wird oder eine behördliche Reaktion nur nach konkreten Hinweisen erfolgt, ist noch relativ unklar. So viel steht laut Mehler fest: „Es wird nicht zwanghaft kontrolliert.“ Kontrollprobleme seien aber auch noch keine aufgetreten. „Dafür ist das Verbot noch zu jung.“

Ebenfalls noch nicht geklärt ist, wer für die Kontrollen überhaupt verantwortlich zeichnet. So verweist man beim Landratsamt des Zollernalbkreises auf die jeweiligen städtischen Ordnungsämter, diese wiederum, das ergab die Nachfrage in Balingen, an die Polizei und die Polizei ihrerseits zurück an die Ordnungsämter. Soweit zur rechtlichen Situation. Es gibt aber auch noch die wirtschaftliche Seite. So rechnen die regionalen Tankstellenpächter mit Umsatzeinbußen, „was dazu führen kann, dass Arbeitsplätze gefährdet werden“, meint beispielsweise Bert Albrecht von der Aral-Tankstelle in Balingen.

Allerdings sehe man die tatsächlichen Auswirkungen erst gegen Mai/Juni. „Ich finde, das Jugendschutzgesetz reicht vollkommen aus, wenn die Ausweiskontrollen verschärft werden“, kritisiert Albrecht das nächtliche Verkaufsverbot.

Selbst an Nachtschaltern dürfen unter gar keinen Umständen Spirituosen verkauft werden. Ausgenommen von der Neuregelung sind Tankstellen, die eine Bistrogenehmigung vom Ordnungsamt erhalten haben.

„Wir sind stark betroffen, da Konsumenten, die bis vor kurzem nicht nur Alkohol gekauft haben, nun ganz weg bleiben“, erklärt Herbert Fecker, Pächter der Shell-Tankstellen in Balingen und Albstadt. „Außerdem – wer unbedingt Alkohol will, der bekommt ihn auch auf anderem Wege, wie in Gaststätten oder zu Hause“, glaubt Fecker. Sarah Glünz/Eva Schneider

Isabell Wochner


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